Seit 1991 die einzige deutsch-ungarische Gesellschaft mit Sitz in der deutschen Hauptstadt

Post bitte ausschließlich an Postfach 31 11 24, D-10641 BERLIN – E-Mail: info@d-u-g.org – Tel: +49-(0)30-242 45 73

Jahr 2006

 

VORTRAG am 02.09.2006

Kann erzwungener Bevölkerungsaustausch ein Mittel zur friedlichen Entwicklung in Europa sein? Beispiel: Ungarn-Tschechoslowakei 1945-1948.

Referent: Dr. Gerhard SEEWANN
, Leiter der Bibliothek am Südost-Institut (Stiftung für wissenschaftliche Südosteuropaforschung des Freistaates Bayern), München 
Ort: Café und Kulturzentrum Sybille, Karl-Marx-Allee 72, 10243 Berlin-Mitte
Datum/Uhrzeit: Sonnabend, 02.09.2006 um 10.00 Uhr

Einführung in den Vortrag von Dr. Gerhard Seewann:

Datumsmäßig fast auf den Tag genau 67 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkriegs und eingebettet in die etwas schwächer gewordene, von Polen angefachte aktuelle Auseinandersetzung um die Ausstellung "Erzwungene Wege" des Zentrums gegen Vertreibungen im Vergleich zur Ausstellung "Flucht, Vertreibung, Integration" des Hauses der Geschichte berührt das ganztägige Symposium der Berliner Sektion der Ackermann Gemeinde unter dem Generalthema "Vertreibung als Mittel der Politik?" wichtige, bis heute nachwirkende Folgen dieses Krieges. Die in das Symposium eingebettete gemeinsame Vortragsveranstaltung von Ackermann Gemeinde und DUG, welche das Generalthema auf den erzwungenen Bevölkerungsaustausch am Beispiel Ungarn/Tschechoslowakei 1945-1948 eingrenzt, exemplifiziert das Wort "Vertreibung" als einen Begriff, welcher im deutschen Bewußtsein untrennbar mit der deutschen Geschichte und der Geschichte der Deutschen verwoben ist. Im Verhältnis zur Tschechischen Republik ist der Begriff zusätzlich mit den verkürzt so bezeichneten Beneš-Dekreten verbunden. Gerade diese Verkürzung läßt aber ihre Stoßrichtung im deutschen Begriffszusammenhang sich nur auf die Deutschen und deren Vertreibung (oder im Tschechischen: deren Abschubs) beziehen.

Tatsächlich aber waren – in unserer eigenen Erinnerungskultur weitgehend aus den Augen geraten – von den Dekreten im gleichen Maße die im Gebiet der damaligen Tschechoslowakei siedelnden Ungarn betroffen, und zwar ausdrücklich, wie es mehrere der Dekrete in ihrer Überschrift ausweisen (so z. B. das erste vom 19. Mai 1945 – in der amtlichen Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Tschechoslowakischen Republik die Nr. 5: Dekret des Präsidenten der Republik vom 19. Mai 1945 über die Ungültigkeit einiger vermögensrechtlicher Rechtsgeschäfte aus der Zeit der Unfreiheit und über die nationale Verwaltung der Vermögenswerte der Deutschen, der Magyaren, der Verräter und Kollaboranten und einiger Organisationen und Anstalten. – Aber auch weitere Dekrete beziehen in ihrer Überschrift die Magyaren ausdrücklich mit ein: Dekret vom 21. Juni 1945 über Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen, Magyaren … [Sammlung Nr. 12]; Dekret vom 2. August 1945 über die Regelung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft deutscher und magyarischer Nationalität [Sammlung Nr. 33]). Auch in Dekreten, die keinen ethnischen Bezug in ihrer Überschrift haben, wird im Text ausdrücklich die deutsche und die ungarische Ethnie genannt, z. B. im Dekret vom 19. September 1945 [Sammlung Nr. 71] über die Arbeitspflicht der Personen, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren haben.

Konstitutiv für diese Gleichsetzung der Deutschen und der Ungarn (Magyaren) in den Dekreten ist das von Klemens Gottwald vorbereitete und am 24. März 1945 in Moskau von den Vertretern der tschechischen und slowakischen Parteien verabschiedete Programm der Regierung der Nationalen Front, das am 5. April 1945 in Košice (Kaschau/Kassa) verkündet wurde (und dessen Idee der Gleichsetzung der deutschen und der ungarischen Nationalität bereits in der Verordnung des Slowakischen Nationalrats vom 27. Februar 1945 über die Beschlagnahme deutschen und magyarischen landwirtschaftlichen Vermögens zu finden ist). Darin wird die unterschiedliche Behandlung von Bürgern deutscher und ungarischer Nationalität, die auch in faschistischer Zeit loyal zur Titularnation gestanden oder sich am Kampf um die Wiederherstellung der Tschechoslowakei beteiligt haben, und von den "illoyalen" Bürgern dieser Nationalitäten festgelegt. Den erstgenannten "aktiven" pro-tschechoslowakischen Bürgern fremder Nationalität wird die Beibehaltung ihrer tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft zugesichert; in allen anderen Fällen verlieren die Bürger deutscher und magyarischer Nationalität ihre tschechoslowakische Staatsbürgerschaft, können aber zu ihr optieren, wenn das von den Behörden gebilligt wird. "Aktiv" gegen die Tschechoslowakei tätig gewesenen Bürgern deutscher und magyarischer Nationalität soll nach gerichtlicher Verurteilung die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft entzogen werden, und sie sollen, soweit nicht zum Tode verurteilt, für immer ihre tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verlieren und ausgewiesen werden.

Interessant auch in diesem Zusammenhang ist die Behandlung der Vermögens- und Bodenfrage. Auch hier stehen deutsche und ungarische Betroffene namentlich genannt gleich. Wer von diesen beiden Nationalitäten aktiv die Zerschlagung der Tschechoslowakei gefördert hat, dessen Vermögen wird unter nationale Verwaltung gestellt. Durch eine Bodenreform soll der Boden des deutschen und des magyarischen Adels ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit, der Boden von Staatsbürgern Deutschlands und Ungarns (ohne Berücksichtigung einer pro- oder anti-tschechoslowakischen Einstellung) und der Boden der tschechoslowakischen Bürger dieser beiden Nationalitäten, wenn sie sich anti-tschechoslowakisch betätigt haben, enteignet werden. Die Einbeziehung auch derjenigen Personen, die nur durch ihre Zugehörigkeit zur Adelsschicht oder durch ihre deutsche oder ungarische Staatsbürgerschaft klassifiziert waren, gibt der Betrachtung der Konfiskationen als vom Bereicherungs-, nicht vom Gedanken einer Bestrafung für individuelle Schuld getragen Raum (ebenso wie die Ausweisungen der Deutschen aus Ungarn nach 1945 oder die Behandlung der sogenannten Rußlanddeutschen in Rumänien usw. von der Bereicherungsabsicht der neuen staatlichen oder lokalen Machthaber gespeist waren und wie sich zuvor hinter der nazistischen Lüge vom "Lebensraum für das deutsche Volk" nichts anderes als der Griff nach den Rohstoffen und Nahrungsquellen anderer Nationen verbarg, um die Verwirklichung der eigenen Ideologie finanzieren zu können. Selbst der von der ungarischen Bevölkerung eher skeptisch beurteilte Kriegseintritt Ungarns an der Seite des Deutschen Reiches war von Hitler nicht primär unter militärischen Gesichtspunkten betrieben worden – dieser stand den Ungarn ganz allgemein ambivalent/reserviert gegenüber, wie auch das spätere Gefeilsche um den in einer Katastrophe endenden Einsatz der unzureichend ausgebildeten und ausgerüsteten ungarischen II. Königlichen Armee am Don beweisen sollte –, sondern es ging Hitler um Ungarn vorrangig als eine unerschöpflich erscheinende, zur möglichst unentgeltlichen Selbstbedienung einladende "Speisekammer" für die Versorgung des Deutschen Reiches mit Lebensmitteln, ähnlich wie der rumänische Kriegseintritt für Hitler vor allem unter dem Gesichtspunkt Priorität hatte, sich die Erdölvorräte des Landes zu sichern, zumindest aber der Roten Armee den Zugriff darauf zu verwehren).

Die Bemäntelung der nach dem Kriege vorgenommenen Konfiskationen von Hab und Gut mit dem vorgeblichen Anspruch auf Wiedergutmachung der Kriegsschäden ist nicht konsequent durchgehalten, zum Teil auch von sozialistisch-ideologischen Gedanken überlagert und kann im Falle Ungarns, das zwar ein Verbündeter des nationalsozialistischen Deutschlands war, aber im übrigen nur die "Schuld" trug, daß dem Königreich Ungarn ein Teil der heutigen Slowakei eintausend Jahre als Staatsgebiet gehört hat, kaum zum Tragen kommen.

Mit dem oben erwähnten Dekret des Präsidenten der Republik Beneš vom 21. Juni 1945 mit Geltung für den tschechischen Staatsteil und mit der ebenfalls erwähnten Verordnung des Präsidiums des Slowakischen Nationalrats vom 27. Februar 1945 (später ersetzt durch die Verordnung des Slowakischen Nationalrates vom 23. August 1945) wurden in beiden Landesteilen 1,62 Mio. Hektar landwirtschaftlichen Bodens und 1,3 Mio. Hektar Waldflächen enteignet. Mit den Dekreten des Präsidenten der Republik vom 11. August und 24. Oktober 1945 wurde die Sozialisierung der Industriebetriebe in die Wege geleitet; von der für diese Enteignungen grundsätzlich zu zahlenden Entschädigung waren Angehörige der deutschen und der ungarischen Ethnie ausgenommen. Soweit nicht bereits enteignet, wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen einschließlich aller vermögensgleichen Rechte natürlicher und juristischer Personen deutscher oder magyarischer Volkszugehörigkeit durch Dekret vom 26. Oktober 1945 als Feindvermögen konfisziert. Als diesen Nationalitäten zugehörig wurden Personen eingestuft, die sich bei einer der seit 1929 durchgeführten Volkszählungen zur deutschen oder magyarischen Nationalität bekannt hatten oder Mitglieder einer entsprechenden nationalen Gruppe, Formation oder Partei gewesen waren. Eine juristische Person gehörte dazu, wenn sie sich aus natürlichen Personen deutscher oder magyarischer Nationalität zusammensetzte. Insgesamt fielen durch dieses Dekret vom 25. Oktober 1945, soweit nicht schon durch die Dekrete vom 11. August und 24. Oktober als Bergwerke, Industriebetriebe, Banken und Versicherungsgesellschaften betroffen, weitere 3.931 Industriebetriebe, 55.000 Gewerbebetriebe, 575.000 Wohngebäude, über eine Million Wohnungseinrichtungen nebst Hausrat, 120.000 Kraftfahrzeuge und alle sonstigen Werte wie Kunstgegenstände, Vereinsvermögen, Einlagen der Versicherungen usw. an den Tschechoslowakischen Staat. Grundsätzlich waren von diesen Maßnahmen "loyale" Bürger oder aktiv für die Integrität und die Befreiung des tschechoslowakischen Staates tätig gewesene Bürger deutscher oder magyarischer Nationalität ausgenommen, zum Teil reichte eines dieser Merkmale, zum Teil mußten alle Merkmale kumulativ erfüllt sein.

Den Deutschen waren mit gewissen Erleichterungen österreichische Volkszugehörige gleichgestellt. Juden deutscher oder magyarischer Nationalität waren von den Maßnahmen nur ausgenommen (die Ausnahme galt nicht für die Beschlagnahme landwirtschaftlichen Vermögens), wenn sie sich nicht aktiv an der Germanisierung oder Magyarisierung beteiligt hatten (z. B. Gründung deutscher oder magyarischer Schulen, Bevorzugung von Deutschen oder Magyaren bei Betriebseinstellungen in überwiegend slawisch besiedelten Landesteilen usw.).

Mit diesem Überblick über die Gleichsetzung und Gleichbehandlung von Deutschen und Magyaren in der Summe aller Beneš-Dekrete (vgl. hierzu Helmut Slapnicka: Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung der Deutschen und der Magyaren in der Tschechoslowakei 1945-1948; Internationales Institut für Nationalitätenrecht und Regionalisierung; München, 1999, auf dessen Darstellungen vorangegangene Zusammenfassung fußt) soll der juristische Hintergrund für den Vortrag und die übrigen auf dem Symposium gehaltenen Referate beleuchtet werden. Das ist im folgenden zweiten Teil zu ergänzen durch einen Rückblick auf die geschichtlichen Hintergründe.

Dabei kann es natürlich nicht Aufgabe eines solchen Überblicks über eintausend Jahre ungarische Geschichte sein, die jeweiligen Beziehungen Ungarns zu bestimmten Gebieten im einzelnen nachzuzeichnen. Zum Zweck der Einführung müssen stichwortartige Anmerkungen genügen. 

Mit der Landnahme der Magyaren ab 894, zuerst nur der Besetzung des ostdanubischen Tieflandes (des Alfölds), gerieten die Magyaren binnen zwei, drei Jahren in Auseinandersetzungen mit dem Großmährischen Reich, das sich im Süden mit ausgedünnter Herrschaftsgewalt bis zum Balaton (Plattensee) erstreckte und zum Beispiel auch das Gebiet des heutigen Budapests einschloß (die Ortschaft mit dem deutschen Namen Ofen, heute ein Teil Budapests, geht auf eine Anhäufung von slawischen Kalkbrennereien im 10. Jahrhundert zurück, und selbst der Name der linksdanubischen Siedlung "Pest" soll etymologischen Forschungen zufolge diesen Zusammenhang in sich tragen). Andererseits war die mährische Herrschaftsausübung nicht so stringent, weil wenig administrativ organisiert, daß in seinen Randzonen und dem dünn besiedelten südlichen Gebietsteil nicht auch andere Volksgruppen siedelten, zum Beispiel auch Bayern im Gebiet der heutigen Erzabtei Pannonhalma oder noch weiter östlich im Bakony-Gebirge. Zudem war dieser südliche Teil des mährischen Reiches ein Gebiet ständiger Reibereien zwischen bayerischen Eroberungsbemühungen und dem Kampf um Festigung der mährischen Herrschaft. Noch vor 899 konnten die Magyaren die Vorherrschaft des Großmährischen Reiches im Gebiet zwischen Donau und Theiß brechen (und damit die schmale slawisch-ethnische "Brücke" von den slawischen Mähren zu den damals vom Großbulgarischen Reich beherrschten südslawischen Völkern auf dem Balkan zerstören). Bereits 905/906 war das Großmährische Reich von den Magyaren zerschlagen, und sie dehnten ihre Herrschaft auf das westlich der Donau-Gran-Linie gelegene Kleine Tiefland (das Kisalföld) bis zur Enns aus.

Ab diesem Zeitpunkt gehörte die im Ungarischen als Felvidék (Oberungarn) bezeichnete Region, zu großen Teilen der heutigen Slowakei entsprechend, zum Königreich Ungarn (ab 1000). Alte ungarische Adelsgeschlechter hatten hier ihre Burgen und Schlösser, namhafte und als ungarische Volkshelden gefeierte Politiker entstammen dieser Region, die ungarische und die slowakische Flagge weisen nicht zufällig Bezüge zueinander auf. 1635 wurde in Trnava (Tyrnau/Nagyszombat) vom ungarischen Erzbischof Péter Pázmány, dem Kardinal-Primas von Ungarn, die erste Universität auf ungarischem Boden gegründet (später nach Budapest verlagert); die immer mit etwas mehr Beharrungsvermögen ausgestattete und in größeren Zeiträumen denkende katholische Kirche errichtete erst 1978 in Trnava ein Erzbistum, womit nur ab jenem Jahr und erstmals in ihrer Geschichte die Slowakei zu einer von Ungarn unabhängigen Kirchenprovinz wurde. Poszony oder Preßburg, das heutige Bratislava, war Krönungsort und Grablege ungarischer Könige und Versammlungsort der ungarischen Reichstage. Ja, das Gebiet von Felvidék war dasjenige, auf das sich das Königreich Ungarn während der osmanischen Besatzung (1526 ab der siegreichen Schlacht von Sultan Suleyman/Süleyman bei Mohács gegen Ungarns König Lajos [Ludwig] II. bis zur Befreiung von Buda 1686) im wesentlichen beschränken mußte. Denn der osmanischen Besatzung unterfiel das ungarische Kernland zwischen Raab und Theiß (das sogar als vilayet, das heißt als eine Provinz des Osmanischen Reiches, geführt und von einem Pascha in Buda regiert wurde), die Gebiete östlich der Theiß sowie Siebenbürgen hielten sich unter der Oberhoheit der Hohen Pforte in Konstantinopel als vor allem kulturell selbständiges Fürstentum Siebenbürgen, und der verbleibende Rest des "Königlichen Ungarns" bestand aus dem wie eine Sichel geformte schmalen Westteil des vormaligen (großungarischen) Königreiches und vor allem aus Oberungarn (Felvidék).

Nur kursorisch wird an die folgenden geschichtlichen Epochen des ungarischen Königreiches nach Beendigung der Osmanenherrschaft erinnert: den Befreiungskrieg (besser Bürgerkrieg) mit dem vergeblichen Versuch, dem habsburgischen Absolutismus zu entkommen (Ungarn war nach Vertreibung der Osmanen territorial von Habsburg annektiert worden), und dem dazu gezählten achtjährigen Freiheitskampf unter Ferenc Rákoczi bis 1711; die Zeit unter dem gemäßigten und später aufgeklärten Absolutismus der Habsburger bis 1790, die auch eine Zeit des Wiederaufbaus und der Modernisierung Ungarns war; schließlich den erneuten und wieder fehlgeschlagenen Freiheitskampf von 1848/49, in dessen Folge Ungarn unter habsburgische Militärverwaltung gestellt und zu einer Reichsprovinz degradiert wurde (aus der zwar südliche Gebiete des ehemaligen Königreiches Ungarn herausgelöst wurden – z. B. Siebenbürgen, das Temescher Banat, Kroatien und Slawonien –, nicht aber die oberungarischen Gebiete betroffen waren). Ebenso an den schließlich erfolgten österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 als eine Problemlösung, die Ungarns Anspruch auf die volle Souveränität eines unabhängigen Staates verneinte, aber seine "historischen" Ansprüche befriedigte, weil sie dem Land unter (Wieder-)Vereinigung mit Siebenbürgen und anderen Regionen eine staatsrechtliche Einheit zugestand (im ungarisch-kroatischen Ausgleich erhielt Kroatien von den Ungarn 1868 nur eine beschränkte Autonomie eingeräumt) und nach ungarischer Lesart der König von Ungarn zwar mit der Person des Kaisers von Österreich identisch war, aber staatsrechtlich zwei (voneinander getrennte) Funktionen ausübte.

Es muß nicht auf die Feinheiten und Interpretationsunterschiede des Ausgleichs von 1867 eingegangen werden – bei den Ungarn auf das Verständnis von einer Vereinbarung zweier selbständiger Staaten mit Regelung ihres Verhältnisses zueinander, bei den Österreichern auf das Verständnis von einer staatsrechtlichen Einheit in Rechtskontinuität des seit der Vertreibung der Osmanen entstandenen und fortbestehenden Gesamtstaates, aber in Form eines Bundesstaates. Wichtig für die hiesige Darstellung ist, daß beide Rechtsgebilde keine Antwort auf die Nationalitätenfrage fanden und der Dualismus auch keine Öffnungsklausel enthielt. Österreich bildete einen Bundesstaat aus 16 Ländern, Ungarn (froh, erst einmal seine historische Form eines "Einheitsstaates" wiedererlangt zu haben) war noch weniger bereit, die Nationalitätenfrage anzugehen (die diesen Einheitsstaat in Frage zu stellen drohte). Es gab zwar eine Reihe von Überlegungen, für die Autonomiebestrebungen Lösungen zu finden, ohne daß die Vorherrschaft der Magyaren angetastet wurde, aber sie setzten sich nicht durch bzw. wurden schließlich von den Entwicklungen des Ersten Weltkrieges überrollt. Mit dem Ausgleich (bzw. dem folgenden Dualismus) war die entscheidende Möglichkeit vertan, die österreichisch-ungarische Monarchie von einem ihrer entscheidenden Konstruktionsfehler, von einer für ihre Zukunft entscheidenden Schwachstelle zu befreien.

Eigentlich machte der Ausgleich sogar jegliche Problemlösung unmöglich – denn die alte wiederbelebte Staatsidee, wie sie von der Heiligen Stephanskrone als Staatssubjekt verkörpert wurde, war mit ihrem Anspruch einer ungarischen Herrschaft über die Völker im Karpatenbecken ebenso für einen zukunftsweisenden Lösungsansatz hinderlich wie die Staatsauffassung, wonach die magyarische Nation (im Sinne der Ethnie), gebildet aus den dazu berufenen Ständen, gleichbedeutend mit dem ungarischen Staat war. Diese aus den Anfängen des ungarischen Königreiches tradierte Rechts- und Staatsauffassung ist zu weiten Teilen nur vor diesem geschichtlichen Hintergrund verständlich. Sofern sie heute mittelalterlich erscheint, so erhielt sie nach ihrem eigenen Verständnis sogar aus den Ideen der Volkssouveränität (Selbstbestimmungsrecht der Völker) ihre Rechtfertigung. Denn was im 19. Jahrhundert als Idee von der Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Völker die Autonomiebewegungen und Versuche von Staatsneugründungen anstachelte, das war auch Wasser auf die Mühlen derer, die neben der ungarischen Nation keine Minderheiten als Rechtssubjekte kannten oder zumindest davon ausgingen, daß es einen natürlichen und (durch die Heilige Krone geheiligten und deshalb) unantastbaren Primat der ungarischen Nation im Karpatenbecken gab, dem sich alle anderen (Minderheiten-)Nationen unterordneten (sei es aus besserer Einsicht in den angeblichen Primat des Ungarntums, sei es freiwillig in der Rivalität zu anderen ethnischen Minderheiten, sei es sogar "freudig" und "dankbar", wie es damals aus ungarischem Munde hieß). An dieser (oftmals nur stillschweigenden) Prämisse, daß der Primat der ungarischen Nation bei jeder Autonomiebestrebung ausdrücklich oder durch freiwillige Unterwerfung von den Minderheiten sichergestellt sein mußte, scheiterten dann auch die vor und nach dem Ersten Weltkrieg entwickelten ungarischen (Kon-)Föderationsmodelle mit Ungarn als dem selbstverständlichen Zentrum, umgeben von einem Kreis autonomer Gebiete oder unabhängiger, in einer Föderation verbundener Staaten.

Im Territorium der Doppelmonarchie lebten elf Nationalitäten, zum Teil klar in ihren Gebieten abgegrenzt, sowie weitere Nationalitäten, die eingesprengselt vor allem in den mehrheitlich von ethnischen Ungarn besiedelten Gebieten siedelten. Die Ethnien der Ungarn und der Deutschen als Säulen der Doppelmonarchie hatten in ihr zusammengenommen nur eine relative Mehrheit gegenüber der Summe der übrigen Nationalitäten. Auch in ihrer jeweiligen Reichshälfte hatte jede der beiden Ethnien nur eine relative Mehrheit, war also als Titularnation dennoch nur eine Minderheit in ihrem jeweiligen Reichsgebiet. Für die hier interessierenden Slowaken ergaben die Erhebungen nach der Muttersprache in den Volkszählungen von 1880 (in Klammern von 1910) 1,790 Mio. oder 13 Prozent "slowakische Muttersprachler" (1,946 Mio. oder 10,7 Prozent) bei einer Gesamtbevölkerung in Ungarn von 13,749 Mio. (18,264 Mio.).

Um so mehr mußte der Friedensvertrag von Trianon (einer der Pariser Vorortverträge) vom 4. Juni 1920 in den Augen der Ungarn ein Friedensdiktat, einen Schock, ja ein eine traumatische Entwicklung begründendes Ereignis für das Land darstellen. Daraus speiste sich das „Niemals wieder!“, der Ruf nach Revision, der die ganze ungarische Nation einte. Ungarn verlor zwei Drittel seines Territoriums: Oberungarn und die Karpato-Ukraine fielen an die Tschechoslowakei, Siebenbürgen und das östliche Banat an Rumänien, das westliche Banat und die Batschka an Jugoslawien, das Burgenland an Österreich, und das sowieso schon autonome Kroatien (seit Krönung des ungarischen Königs Koloman/Kálmán 1106 zum König von Kroatien in Personalunion mehr als 800 Jahre bei der ungarischen Krone) war später Mitbegründer des Königreiches Jugoslawien. In diesen abgetrennten Gebieten lebten über 60 Prozent der Gesamtbevölkerung Ungarns, darunter aber nur etwas mehr als drei Millionen von insgesamt zehn Millionen Magyaren, also ein Drittel. 1,06 Mio. Magyaren befanden sich plötzlich in der Tschechoslowakei (vor allem im südlichen Landesteil der Slowakei), 1,7 Mio. in Rumänien, 0,6 Mio. in Jugoslawien, die übrigen Magyaren in Österreich.

Diese Ungerechtigkeit zu revidieren, vor allem auch mit Siebenbürgen eines der Kernländer und bei der Landnahme erstbesiedelten Gebiete Ungarns zurückzuerhalten war nationales Ziel jeder ungarischen Politik Ungarns. Auszulassen sind hier die Details, wie dies mit der Suche nach Verbündeten und dem Schmieden von Allianzen versucht wurde, wie man eine für Ungarns Wünsche günstige außenpolitische Gesamtlage unter Aufbrechung der Kleinen Entente (mit der dort herrschenden ungarnfeindlichen Vorherrschaft Frankreichs als Jahrhunderte alter Gegner des Habsburgerreiches) anstrebte, aber auch wie schon vor und erst recht nach dem Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich Mussolini und Hitler als diejenigen gesehen wurden, die in einer faschistischen Achse Ungarn nur 17 oder 18 Jahre nach Trianon plötzlich zur Verwirklichung einer Revision verhelfen konnten. Ungarn kam Hitlers Plänen als ein die wirtschaftliche Versorgung des Deutschen Reiches unterstützender Satellitenstaat recht; diese Funktion hatte er auch Jugoslawien und Rumänien zugedacht, weshalb er diese Staaten nicht verschrecken wollte und für die Revisionswünsche der Ungarn nur bezüglich ihrer Forderungen auf slowakische Gebiete ein offenes Ohr hatte.

Die Friedensdiktate der Siegermächte nach dem Ersten Weltkrieg bargen also schon den Keim für neue Auseinandersetzungen und schufen ungewollt die zerstörerischen Allianzen, die den Zweiten Weltkrieg herbeiführten. Es soll nicht versucht werden, hier eine logische, eine unentrinnbare Kausalkette zu konstruieren – Ungarn hätte sich auch anders entscheiden können, zumal es nicht wenige Ungarn gab, die die Nähe zu Deutschland und Italien als gefährlich und deren Einfluß als die Begründung schädlicher Abhängigkeiten sahen.

Hitlers Angebot, selbst keinen Anspruch auf slowakische Gebiete zu erheben, wenn Ungarn sich zuvor an der Zerschlagung der Tschechoslowakei beteiligte, war ein solches vergiftetes Ansinnen. Daß Ungarn zögerte, mag Hitler auch veranlaßt haben, die ungarischen Wünsche im Münchner Abkommen zu übergehen – Mussolini brachte sie wenigstens in einer Anlage unter. Da die Möglichkeit, daß Ungarn und die Tschechoslowakei ihre territorialen Ansprüche einvernehmlich regeln würden, ergebnislos nach den drei eingeräumten Monaten verstrich, kam es am 2. November 1938 zum 1. Wiener Schiedsspruch (bezeichnenderweise mangels britischen und französischen Interesses nur durch Deutschland und Italien), der die mehrheitlich von ethnischen Ungarn bewohnten Gebiete in der Südslowakei zu Ungarn schlug (etwa 11.900 Quadratkilometer, also nur ein kleiner Teil des Felvidék, mit 1,05 Mio. Einwohnern, davon 84 Prozent Ungarischstämmigen). Das war ein Teilerfolg, aber weniger als von Ungarn erhofft (Hitler: Wer sich an den Tisch zum Essen niederläßt, muß vorher erst einmal das Essen kochen helfen).

Mit einem weiteren Bonbon fesselte Hitler sodann Ungarn in unlösbarer politischer und alsbald folgend in wirtschaftlicher Abhängigkeit an sich: Im März 1939 schuf Ungarn durch militärischen Einmarsch vollendete Tatsachen und erwarb sich die Karpato-Ukraine (12.000 Quadratkilometer, 700.000 Einwohner, davon nur 10 Prozent ungarischstämmig) aus der von Hitler zerschlagenen Tschechoslowakei, deren Ende er besiegelte, als er die Slowakei zum unabhängigen Staat (in Wahrheit zum Vasallenstaat des Deutschen Reiches) erklärte. Ungarns Marsch in den Zweiten Weltkrieg an der Seite Hitlers hatte begonnen. Es war der von Ungarn zu entrichtende Preis für sein Streben nach Revision des Trianon-Vertrages.

Der Verzicht Ungarns auf alle jenseits seiner Grenzen im Stand vom 31. Dezember 1937 erlangten Gebiete, insbesondere auch auf alle ihm in zwei Wiener Schiedssprüchen zuerkannten Gebiete, wie er im Waffenstillstandsabkommen vom 20. Januar 1945 mit den Alliierten festgelegt wurde, war das spätere Aufgeld.

Mit der Reorganisation Ungarns mehr oder weniger in seinen Grenzen von 1937 war verbunden der Verzicht auf zwischenzeitlich erlangte 78.700 Quadratkilometer und auf 5,3 Mio. Einwohner. Denn durch den Erwerb dieser nunmehr zurückzugebenden Gebiete hatte sich infolge der beiden Wiener Schiedssprüchen Ungarn auf 171.753 Quadratkilometer sowie auf 14.683.323 Einwohner vergrößert, von denen 77,4 Prozent ethnische Ungarn waren (Zahlen laut Stand nach dem 2. Wiener Schiedsspruch vom 30. August 1940 und den Zählungen von 1941). Zum Vergleich: vor dem Erwerb (also vor dem ersten Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938) waren es auf 93.073 Quadratkilometern 9.319.992 Einwohner gewesen, von denen 92,9 Prozent Ungarn waren.

Diese Rückabtretungen verbunden mit den sonstigen Kriegsfolgen führten zu Wanderungsbewegungen bei den einzelnen betroffenen Ethnien. Zum Teil war damit Rache an der deutschen Bevölkerung verbunden, zum Teil mußte Platz geschaffen werden, um für die Umsiedler, die zur Titularnation gehörten, neue Lebensgrundlagen zu schaffen, zum Teil mußten die Vertriebenen durch ihre Hinterlassenschaften den Neustart der ihnen in ihre zurückgelassenen Höfe und Wohnungen Folgenden finanzieren. In zwei Wellen wurden etwa 200.000 Deutsche aus Ungarn vertrieben. Die dafür gegebene Begründung, ein Abbüßen von deutscher Kollektivschuld, war auch den Maßnahmen zu eigen, die die Tschechoslowakei gegenüber den in der Südslowakei lebenden Ungarn praktizierte: Zum kleinen Teil wurden sie in den tschechischen Landesteil zwangsumgesiedelt, zum überwiegenden Teil nach Ungarn vertrieben ("abgeschoben"). Die damit verbundenen Unzuträglichkeiten veranlaßten Ungarn und die Tschechoslowakei, im Februar 1946 ein Abkommen über einen Bevölkerungsaustausch zu schließen. 73.000 Angehörige der slowakischen Minderheit wurden aus Ungarn in die Slowakei und 95.000 Ungarn aus der Slowakei nach Ungarn ausgesiedelt. Die für die umzusiedelnden Slowaken festgelegte Zahl konnte nicht ganz erreicht werden, weil ein Teil von ihnen für ein Verbleiben in Ungarn optierte. Zum heutigen Zeitpunkt leben etwa noch 500.000 Ungarischstämmige in der Slowakei, das entspricht einem Anteil von 10 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Abschließend noch einige Worte zur Haltung der Politik und der Bevölkerung zu diesen Fragen. Im Gegensatz zu Deutschland, in dem die Frage des Heimatverlustes und der Vertreibung durchaus im Bewußtsein der Bevölkerung verankert ist und auch durch die Arbeit der Vertriebenenverbände, Akte der Versöhnung, Jugendaustausch usw. lebendig erhalten wird, fehlt es daran weitgehend in Ungarn. Das liegt einmal daran, daß diese Fragen „Un-Fragen“ sind, ebenso mit einem Tabu belegt, wie es bis 1989 die Vorgänge während der 1956er Revolution waren. In das sowjetische Wunschbild der Völkerfreundschaft paßten Begriffe wie "Vertreibung" oder "alte Heimat" nicht. Zudem war vielen der Beteiligten klar, daß die Bemäntelung der Vertreibung mit Begriffen wie "Auslöschen des Faschismus", "Strafe für Kollaboration mit den Nazis", "Junkertum", "Wiedergutmachung für Kriegsschäden" Lügen waren. Die Gefahr bestand also, daß mühsam zugeschüttete Gräben wieder aufbrächen, daß die wahren Absichten, die in einer Sowjetisierung der Gesellschaften bestanden hatten, offenbar würden, daß weitere Fragen nach Urhebern und vor allem Nutznießern gestellt würden usw.

Demzufolge war eine solche Diskussion zu Zeiten des Sozialismus/Kommunismus von vornherein zu unterdrücken. Nach einem verstrichenen Zeitraum von 45 Jahren seit den Vertreibungen fehlte es zum Zeitpunkt der Systemwechsel aber an Wissen, zum Teil an noch ausreichender persönlicher oder ideeller Betroffenheit, auch angesichts vieler anderer drängender Probleme an der Bereitschaft, sich zu engagieren – es fehlt an einer hinreichend gefestigten und organisierten Zivilgesellschaft, die sich dieser Fragen annimmt. Ferner fehlt es an einer Erinnerungskultur in der ungarischen Gesellschaft: Man ist noch beschäftigt, die Lücken einer Jahrzehnte lang ertragenen offiziellen Sprach- und Geschichtsregelung und die erzwungenen Lücken in der eigenen Erinnerung festzustellen, bevor man sie aufarbeiten kann. Aber selbst vorsichtige Ansätze begegnen Schwierigkeiten, wie man sich den Themen nähern soll, wie man eine Kultur der Erinnerung begründen kann.

So wurden die Beneš-Dekrete als solche und ihr Fortbestand vom damaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán kurz vor der Vollmitgliedschaft Tschechiens und der Slowakei mit innenpolitischer Stoßrichtung thematisiert – aber dann auch nicht weiter verfolgt, weil die europäische Politik (zum Teil wider besseren Wissens) der tschechischen und der slowakischen Versicherung glaubte, daß die Dekrete keine Wirkung mehr entfalten und nicht mehr angewendet würden, und weil man sich keine diplomatischen Scharmützel so kurz vor dem Freudentag des 1. Mai 2004 einhandeln wollte. Hin und wieder spricht jemand das Thema an, insbesondere wenn es Probleme mit der Restitution von Grund und Boden gegeben hat, oder es wird auch zu einem Teil der Vorhaltungen, die die Minderheitenvertreter der Ungarn in der Slowakei äußern; wenige Male ist auch von ausgebliebenen Entschädigungen die Rede gewesen, weil sie doch eigentlich in den Beneš-Dekreten vorgesehen waren. Aber insgesamt ist das Thema in der ungarischen Wahrnehmung eher zum Verschweigen geeignet.

(kr)

Hinweis: Einzelne Zahlen- und auch sonstige Angaben wurden dem Taschenbuch von Holger Fischer, Eine kleine Geschichte Ungarns (edition suhrkamp Nr. 2114), Frankfurt/Main, 1999 sowie Ignác Romsics, Hungary in the Twentieth Century, Verlage Corvina und Osiris, Budapest, 1999, entnommen.

 

========================================================

 


VORTRAG am 27.02.2006

Jüdische Identität in Ungarn seit 1945

Referent: Dr. Gerhard SEEWANN
, Leiter der Bibliothek am Südost-Institut (Stiftung für wissenschaftliche Südosteuropaforschung des Freistaates Bayern), München
Ort: Vortragssaal des Collegiums Hungaricum, Karl-Liebknecht-Str. 9, 10178 Berlin-Mitte
Datum/Uhrzeit: Montag, 27.02.2006 um 19.00 Uhr

Einführung in den Vortrag von Dr. Gerhard Seewann:

Um es vorwegzunehmen: Der Vortrag soll sich im wesentlichen nicht mit dem Wiederaufbau der jüdischen Gemeinden in Ungarn und in Sonderheit in Budapest nach dem Zweiten Weltkrieg befassen. Obwohl die Vernichtung der Juden zu einem relativ späten Zeitpunkt im vorangeschrittenen Zweiten Weltkrieg begonnen, aber auch besonders effektiv durchgeplant worden war – praktisch begann die vernichtende Verfolgung mit der Besetzung Ungarns durch die deutsche Wehrmacht im März 1944 und der Willfährigkeit der von Hitler neben Horthy gesetzten Marionettenregierung unter Ministerpräsident Döme Sztójay, der den Widerstand des abgelösten konservativen Systems gegen die rechtsextremistischen Forderungen brach –, so hat zumindest in Budapest wie in kaum einer anderen Stadt ein Anteil jüdischer Bevölkerung überleben können. Sie war – trotz der Auswanderung eines Teils nach Israel – die Keimzelle für einen eigenständigen, aus eigener Kraft bewirkten Neuaufbau. Heute kann man die Budapester jüdische Gemeinde durchaus als eine der lebendigen, aus sich heraus, aber auch aus westeuropäischem und amerikanischem Zuwanderungsgewinn entwicklungsfähigen Gemeinden bezeichnen.

In der Geschichte des Judentums in Ungarn ist wie im Brennspiegel auch die Problematik der Ungarn zu erkennen. Es soll in diesem Überblick nicht auf den Streit eingegangen werden, wie alt und verläßlich die ersten Nachweise jüdischen Glaubens und jüdischer Menschen in Ungarn ist. Erst im Januar hatte Dr. Kesztyüs in dem einleitenden Überblick zu seinem Vortrag über die Ottonen und Arpaden vor unserer Gesellschaft darauf hingewiesen, daß bei den landnehmenden Ungarn des späten 9. Jahrhunderts die mitwandernden Stämme der Chasaren nominell Juden gewesen sein müssen; denn die Chasaren waren einige Zeit zuvor zum jüdischen Glauben konvertiert – damit hatte sich natürlich nicht ihre abstammungsmäßige Zugehörigkeit zu den Reitervölkern der asiatischen Steppen geändert. Aber es war ein Vorgang, dessen sich manche Geschichtsschreiber bis heute nicht gerne erinnern.

Dennoch wird es erste Siedlungsgruppen von – nicht nur dem Glauben nach – jüdischen Menschen schon recht früh gegeben haben – diese kleinen Grüppchen siedelten längs der Handelswege, wurden aus welchen Gründen auch immer vom reisenden zum seßhaften Händler, sprich Kaufmann. Ein gutes Beispiel sind die Frühformen jüdischen Lebens, wie sie an der Seidenstraße bis weit in das Gebiet des heutigen Chinas erforscht worden sind. Und wir wissen, daß schon vor der Zeitenwende wichtige Handelswege durch Siebenbürgen bis zur Ostsee geführt haben – aus so fern scheinenden Regionen wie dem Vorderen Orient, aber auch (wegen des von den Pharaonen begehrten Bernsteins des Ostseeraums) aus dem ägyptischen Reich.

Diese jüdischen Kleingruppen werden in gleichem Maße wie die übrige Bevölkerung während der osmanischen Besatzungszeit drangsaliert und dezimiert worden sein. Denn seit der Schlacht von Mohács (1526) und der anschließenden Eroberung Ungarns bis zum Verlust des zur osmanischen Provinz (vilajet) gewordenen Ungarns im Frieden von Karlowatz (1699) hatte die Bevölkerung auf dem ungarischen Boden unter der Besatzung gelitten – zumindest durch Konskriptionen, durch die "Knabenlese" und in den Kriegszügen, wenn die osmanische Armee mit mehreren zigtausend Soldaten und Troß durch Siebenbürgen Richtung Wien zog.

Die auf vier Millionen geschätzte Restbevölkerung Anfang des 17. Jahrhunderts war dann weiter dezimiert worden – durch Rákóczis Freiheitskriege, die dadurch ausgelöste Binnenwanderung in "kriegsfreie" Gebiete und schlimmer noch durch die Pest auf etwa drei Millionen. Die Friedenszeit des 18. Jahrhunderts machte diese Verluste schnell wett – durch Flüchtlinge aus den nach wie vor von den Osmanen besetzten Balkanregionen, durch Zuwanderer aus walachischen und moldauischen Gebieten, durch die Anwerbung von Siedlern aus dem dicht bevölkerten Westeuropa und durch eine explodierende Geburtenrate. Als dann die erste Volkszählung 1784 unter Joseph II. stattfand (denn schließlich wollte er wissen, wie viele Soldaten er aus den von den Osmanen zurückgelassenen Gebieten gewinnen konnte), kommt man auf eine bereinigte Zahl von fast zehn Millionen Einwohnern. Weniger als ein Prozent, nämlich rund 85.000 Einwohner, wurden als jüdisch erfaßt.

Bis Mitte des 19. Jahrhunderts stieg ihre Zahl auf etwa 260.000 bis 270.000 an – während die übrige Bevölkerung mehr oder weniger nur auf Grund der Geburtenrate auf etwa 13 Millionen wuchs, nahm die Zahl der Juden durch Zuwanderung zu: anfangs aus Österreich, Böhmen und Mähren, dann im 19. Jahrhundert aus Galizien. Letztlich betrug ihre Zahl auch dann gerade einmal zwei Prozent der Gesamtbevölkerung.

Wie bereits Dr. Hauszmann von der Universität Köln im Mai 2005 in seinem Referat vor der DUG über die Metropole Budapest in der "glücklichen Friedenszeit" am Ende des 19. Jahrhunderts ausgeführt hatte, war die Haltung der eingesessenen Juden – vor allem städtisch geprägt, gut ausgebildet und arriviert, insbesondere aber völlig assimiliert – gegenüber den Zuwanderern aus Galizien ähnlich derjenigen, die die städtische Bevölkerung der Ungarn gegenüber der eigenen (noch zusätzlich nach verschiedenen Merkmalen aufgesplitterten, also nicht als homogen empfundenen) Landbevölkerung aus den Agrargebieten Siebenbürgens und des Donaubeckens an den Tag legte. Dieser Antagonismus zwischen ländlich und städtisch, zwischen tradierter und fortschrittlicher Lebensweise, zwischen orthodoxer, an der Tradition klammernder Bevölkerung einerseites und einer der Moderne zuneigenden Bevölkerung andererseits läßt sich in der politischen Auseinandersetzung bis in unsere Tage in Ungarn nachvollziehen. Und ebenso ungläubig, wie der siebenbürgische Bauer das Trachten des ungarischen Adels nach Anerkennung am Wiener Hof und das Kopieren Wiener Lebens in Budapest bestaunte, so deutlich und – nach der Schilderung von Dr. Hauszmann – verbittert war die Diskrepanz zwischen den "Galizianern" und ihren modern-jüdischen Brüdern, welch letztgenannte in dieser städtischen Bevölkerung und Lebensweise längst aufgegangen waren (dieser doppelte innere Abstand der jüdischen Landbevölkerung einmal zu ihrer christlich-ungarischen Umgebung, zum anderen zu ihren städtischen Glaubensbrüdern, der ebenso in umgekehrter Richtung von jenen voller Verachtung zu den "Landjuden" gehalten wurde, sollte 1944 der deutschen Besatzung, den ungarischen Pfeilkreuzlern und ihren willigen Helfershelfern in Verwaltung und Gendarmerie bei dem fast geräuschlosen und flächendeckenden Abtransport der ländlichen jüdischen Bevölkerung in die Vernichtungslager in die Hände spielen).

Es muß im Rahmen dieses Überblicks nicht näher die Integration jüdischen Lebens in die k.u.k.-Monarchie und insbesondere in Ungarn beleuchtet werden – die Impulse und die Unterstützung aus diesem Teil der Bevölkerung stand in nichts dem nach, was andere Volksgruppen zusammen mit den Ungarn in den Freiheitskriegen 1848/49 zuwege gebracht haben. Doch schon fünfzig Jahre später waren mit dem Betonen nationalistischer Züge, erst recht weitere zwanzig Jahre später als Reaktion auf die Verluste an Territorium und Bevölkerung durch den Friedensvertrag von Trianon ebenso frühe wie deutliche Warnzeichen in der Entwicklung der ungarischen Gesellschaft zu sehen (die das "reine Ungarntum" betonende Népies-Bewegung; die antijüdischen Numerus-clausus Gesetze als erste dieser Art in Europa, die entgegen mancher Meinung eben nicht nur auf dem Papier standen; die sozialen Verwerfungen durch die Wirtschaftskrise von 1929; der zu ihrer Behebung berufene, mit einem dem Faschismus nahestehenden Gedankengut liebäugelnde "starke Mann" Gyula Gömbös als Ministerpräsident von 1932 bis 1936; die Gründung der Ungarischen National-Sozialistischen Partei im Oktober 1937 [der späteren "Pfeilkreuzler"]; das erste "Anti-Juden-Gesetz" – Gesetz Nr. XV vom 29. Mai 1938 usw.).

In diesem Klima war dennoch ein Wachsen des jüdischen Bevölkerungsanteils festzustellen – zu einem nicht unerheblichen Teil begünstigt durch die Wiener Schiedssprüche, mit denen im Trianon-Vertrag abgetrennte Gebiete wieder Ungarn zugeschlagen wurden (dort war der Anteil der jüdischen Bevölkerung nicht nur traditionell höher als in der ungarischen Provinz; es flüchteten dorthin auch viele Juden vor der Verfolgung in dem von der deutschen Wehrmacht eroberten Polen). Somit erreichte der Anteil der jüdischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung Ungarns etwa fünf Prozent (ca. 650.000); eine augenfällige Zusammenballung lag in Budapest vor, wo sie etwa 25 Prozent der Einwohner erreichte.

Es sei im Rahmen dieses Überblicks ein Sprung über die Jahre hin bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges erlaubt, als – wie bereits erwähnt – ab dem 29. März 1944 das Tragen des gelben Davidsterns verpflichtend wurde, jüdisches Vermögen beschlagnahmt und die jüdische Bevölkerung ihrer Einnahmequellen aus Firmen und Geschäften durch Enteignung beraubt wurde. Unter Leitung Eichmanns bereitete in Zusammenarbeit mit der ungarischen Gendarmerie das Judenkommando die Deportationen vor, die am 15. Mai 1944 begannen und in deren sechswöchigem Verlauf 440.000 Juden in Zügen aus dem Land geschafft wurden. Die sich für das Deutsche Reich negativ entwickelnde Kriegssituation, die Niederlagen wie auch die Landung der Alliierten in der Normandie, führten dazu, daß die Deportationen nicht weiter ausgeführt wurden. Dies rettete 200.000 Juden in Budapest das Leben und einigen tausend in der Provinz – dort waren die Verluste jüdischen Lebens am größten.

Es besteht hier nicht die Notwendigkeit, auf die Auseinandersetzungen der Historiker zur Rolle Horthys bei den Judendeportationen einzugehen, ja, überhaupt die verschiedenen Motivationen der handelnden Personen zu beleuchten. Ein Teilsaspekt wird aber immer wieder thematisiert, der die Klammer zur früheren Geschichte Ungarns bildet, nämlich die Haltung, die zusehen ließ, wie zwischen dem 29. März und dem 15. Mai 1944 jeden Tag durchschnittlich 10.000 Juden aus dem Leben Ungarns gerissen wurden. Und die da abtransportiert wurden, waren doppelt stigmatisiert – wie zuvor schon erwähnt, gehörten sie zu der von der Elite des Landes generell verachteten Landbevölkerung, und sie waren dann auch noch Juden. Für die Landbevölkerung krümmte sich in den städtischen Machtzentren kein Finger, ebensowenig wie sich die Landbevölkerung, welcher Ethnie auch immer, um ihresgleichen kümmerte, wenn sie jüdisch war.

Vor diesem Hintergrund wird Dr. Seewann seinen Vortrag entwickeln. Er wird dabei einmal dem seinen wissenschaftlichen Ruf begründenden Gebiet der Minderheitenforschung treu bleiben, zum anderen auf dem zu untersuchenden Verhältnis der ethnischen Ungarn zu den Juden an der Wende des 19. zum 20. Jahrhundert aufbauen. Die Frage nach der jüdischen Identität wird sich dabei von zwei Seiten stellen: der Eigensicht der Juden einerseits und ihrer Wahrnehmung durch die "ungarische" Bevölkerung (der Fremdsicht) andererseits.

Einen wichtigen Aspekt wird die Erinnerungskultur bilden – die ungarische erinnernde Sicht der Dinge und die jüdische. Daß sich das eine oder andere Erinnern in sichtbaren Malen dokumentiert – im Wiederaufbau der Budapester Synagoge, in der Gründung des "Hauses des Terrors", im Holocaust-Zentrum, aber auch in kleineren Erinnerungsmalen und wiederhergerichteten Stätten – wird dabei nicht die wesentliche Rolle spielen. Nicht die Tatsache des Herrichtens oder Museumsgründens ist für Dr. Seewann der Ansatzpunkt, sondern es sind die dahinter verborgenen Beweggründe. Sie sind für ihn auch dort der Untersuchung wert, wo sie von Staats wegen in der Öffentlichkeit umgesetzt werden – bis hin zu der Haltung der kommunistisch-sozialistischen Regierungen der Nachkriegszeit, die in ihrem Verhalten und in ihren Bewertungen fremdbestimmt waren von dem, was die KPdSU in der "Judenfrage" dachte oder als Direktive vorgab. Denn diese "fremdbestimmten" Identitäten mögen Anschauungen geprägt haben, hatten aber mit dem, was jüdische Identität in Ungarn aus Sicht der Juden selbst und aus Sicht der übrigen Bevölkerung bedeutete, nichts zu tun.

(kr)

 

=======================================================

 

VORTRAG am 06.02.2006

Das Jahr 1956 in internationaler Perspektive: Der ungarische Volksaufstand im Spannungsbogen vom XX. Parteitag der KPdSU bis zur Suezkrise

Referent: Dr. Jan Claas BEHRENDS
, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) unter anderem für die Arbeitsgebiete "Moderne Geschichte" und "Diktaturforschung"
Ort: Vortragssaal des Collegiums Hungaricum, Karl-Liebknecht-Str. 9, 10178 Berlin-Mitte
Datum/Uhrzeit: Montag, 06.02.2006 um 19.00 Uhr

Einführung in den Vortrag von Dr. Jan Claas Behrends:

Um es gleich vorwegzunehmen: Der Vortrag soll sich im wesentlichen nicht mit den einzelnen Ereignissen und Vorkommnissen befassen, die sich von den ersten manifesten Aspekten explosiver Spannung über die den Beginn des Volksaufstandes markierende große Massenversammlung am 23. Oktober 1956 bis hin zur endgültigen militärischen Niederschlagung der Revolution durch sowjetische Interventionstruppen am 11. November 1956 erstrecken. Dazu wird es bei anderen Anlässen noch hinreichend Gelegenheit geben - insbesondere bei den im zweiten Halbjahr dieses Jahres geplanten Gedenk- und Informationsveranstaltungen. Und schon heute kann sich der Interessierte auf der speziell eingerichteten Internetseite www.ungarn1956.de nähere Einzelheiten ansehen (oder eine Zusammenfassung auf fünf Seiten in der Veröffentlichung unseres Kuratoriumsmitglieds Holger Fischer "Eine kleine Geschichte Ungarns", Suhrkamp Taschenbuch 2114, Frankfurt/Main; S. 210 - 215) nachlesen.

Hier, am 6. Februar, geht es um die Einbettung des ungarischen Volksaufstandes in internationale Entwicklungen. Die Befassung mit dem Thema soll die Augen öffnen für das, was möglicherweise den Volksaufstand beflügelt hat, aber auch, was ihn hat scheitern lassen. Dabei wird Gelegenheit sein, sich mit dem Vorwurf auseinanderzusetzen, daß Ungarn vom Westen verraten wurde und sich wieder einmal seiner selbst empfundenen geschichtlichen Bestimmung gemäß als Bollwerk gegen feindliche, das freie Europa bedrohende Kräfte versucht hat. Und es wird sicher auch auf den Aspekt der "vertagten" Revolution einzugehen sein, die dann - weitaus friedlicher in den Verhandlungen am Runden Tisch - ihre Erfüllung 1989 gefunden hat.

Aber schon diese Stichworte belegen, daß das Wesen der ungarischen Revolution (der von Holger Fischer aaO., S. 214, gemachte Unterschied zwischen Volksaufstand vom 23. bis 31. Oktober und Revolution ab 1. November 1956 soll im folgenden zu Gunsten einer gleichwertigen Benutzung beider Begriffe aufgegeben werden) nicht als ein isoliertes Ereignis gesehen werden kann. Die Botschaft, die der "Frühling im Oktober" mit den vorangegangen Aufständen in Polen aussandte; das Signal, das von der am 15. Mai 1955 den Österreichern gewährten Souveränität (gegen ihr Versprechen "immerwährender Neutralität") für vermutete Verhandlungsspielräume bei den Sowjets ausging; die im Juli 1955 stattfindende Viermächtekonferenz in Genf über europäische Sicherheit und Entspannung ('Geist von Genf'); die pathetisch-rhetorische Rundfunkpropaganda von 'Radio Free Europe' und 'Radio Liberty' mit seinen nicht ernstgemeinten Unterstützungsversprechen und Durchhalteparolen im Kampf gegen das "osteuropäische Völkergefängnis"; vielleicht auch die zu Fehlschlüssen verleitenden beschränkten Informationsmöglichkeiten in Ungarn über internationale Ereignisse, die mit der heutigen Berichterstattung in Echtzeit nicht zu vergleichen waren - alle diese und schon nur diese Stichworte lassen ahnen, daß jede Betrachtung der ungarischen Revolution als einer Auseinandersetzung zwischen der Sowjetunion und Ungarn allein der wahren Situation nicht gerecht wird. Wie sie andererseits auch der abschätzigen Kritik entgegentreten, die von interessierter Seite - erstmals anläßlich des ostdeutschen Volksaufstandes 1953, dann aber auch bei den Ereignissen des Jahres 1956 in Polen und Ungarn - geäußert wurde: Es sei doch nur um weniger Arbeit (Rücknahme von verfügten Normerhöhungen) und mehr Lohn gegangen, also eigentlich um einen aus dem Ruder gelaufenen Arbeitskampf, den vom kapitalistischen Westen verblendete Einheimische und konterrevolutionäre Agitatoren aus dem Westen provoziert haben.

Daß es sich um mehr gehandelt hat, und zwar sogar über die parteiprogrammatisch das Rückgrat des Sowjetkommunismus bildende Arbeiter- und Bauernschaft hinausgehend und die gesamte Bevölkerung vom Proletarier über den Bürgerlichen bis zum Intelligenzler erfassend, konnte die DUG bereits im Herbst 2003 im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit dem jetzt wieder als Referenten gewonnenen Dr. Behrends (damals noch im Marburger Herder-Institut) und dem DUG-Mitglied Alexander Kunst (Historiker, FU Berlin) unter Leitung des DUG-Vizepräsidenten Dr. Árpád von Klimó herausarbeiten.

Es ist deshalb berechtigt und notwendig zugleich, wenn der Referent über die sechs Wochen des revolutionären Herbstes 1956 hinausschaut, um Ursachen und Hintergründe der damaligen Revolution zu erforschen und sie im Spannungsbogen vom XX. Parteitag der KPdSU (der wiederum ohne den Tod Stalins 1953 und den Kampf um seine Nachfolge nicht verständlich wäre) bis zur Suezkrise sieht. In einem Überblick über sein Referat zur hiesigen Veröffentlichung schreibt Behrends:

'Aus verschiedenen Perspektiven erscheint das spektakuläre Jahr 1956 in einem unterschiedlichen Licht. Für die sowjetische Geschichte markiert es den Höhepunkt des Tauwetters, für die Polen den "Frühling im Oktober", für den Nahen Osten eine erneute kriegerische Auseinandersetzung und schließlich für die Ungarn das Jahr ihrer niedergeschlagenen Revolution. Die ungarische Perspektive ergänzend wird sich der Vortrag bemühen, die Ereignisse in Budapest in einem breiteren, internationalen Kontext zu präsentieren. Dabei spannt sich der Bogen vom Tod Stalins 1953 über den 20. Parteitag der KPdSU und die Ereignisse des Sommers 1956 in Polen bis zur parallelen Eskalation im Oktober/November in Warschau, Budapest und am Suez. Das Referat fragt nach Verflechtungen und Konsequenzen dieser einzelnen Ereignisstränge.'

Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, daß die vorstehend skizzierte (vermeintliche) Beschränkung auf "europäische Ereignisstränge" weit über unseren Kontinent hinausreichte (selbst wenn man das 'Suez-Abenteuer' der Franzosen und Briten nur als eine europäische Strafmaßnahme, weil eine der letzten auftrumpfenden Handlungen von europäischen Kolonialmächten sehen will). Schon das Zurückpfeifen Frankreichs und Großbritanniens durch die USA (was dann der ägyptische Staatspräsident Nasser - vielleicht gerade wegen seiner erlittenen militärischen Niederlage - folgerichtig nun erst recht zur Triumphgeste der endgültigen Verstaatlichung des Suezkanals nutzte, die ihn zum politischen Sieger - und zu einem Vorbild in der arabischen Welt und zu der Führungsfigur im "Panarabismus" - machte, nachdem die USA sogar in der Vollversammlung der Vereinten Nationen gegen Großbritannien und Frankreich gestimmt hatten) deutet auf die Vernachlässigung lokaler, wenn auch eigentlich doch im grundsätzlichen westlichen Interesse liegender Vorgänge hin: Trotz des (dann schnell verflogenen) 'Geistes von Genf' und parallel zu den von ihm symbolisierten Entspannungsbemühungen hatte sich die internationale Rivalität zwischen freier Welt und Kommunismus verstärkt. Fast gleichlaufend begann und beschleunigte sich der Kalte Krieg.

Beispielhaft mag dafür stehen:

- der (mit Unterstützung der USA betriebene) Sturz des iranischen Ministerpräsidenten Mossadegh 1954 und die Rückgängigmachung der von ihm durchgeführten Verstaatlichung der Anglo-Iranian Oil Company sowie die Gründung und Erweiterung des Bagdad- (CENTO-) Paktes 1955;

- der Verlust Indochinas durch die französische Kolonialmacht nach der entscheidenden Schlacht von Dien Bien Phu 1954;

- der am 19. Februar 1955 in Kraft getretene Südostasiatische Sicherheitsvertrag (SEATO);

- die heraufziehenden Unabhängigkeitsbewegungen in Afrika, die sich alsbald sowjetischer Unterstützung erfreuten (die Suezkrise war zugleich Fanal für eine selbstbestimmte Politik auf dem afrikanischen Kontinent wie auch ein weithin unbemerktes Eingeständnis der Sowjetunion, zumindest anfänglich noch nicht zu einer wirkungsvollen Unterstützung in der Lage zu sein) - die Ländern wie Libyen (1951), Marokko, Tunesien und dem Sudan (jeweils 1956) gewährte Unabhängigkeit gab nur einen Vorgeschmack auf die späteren Kolonialkriege;

- die aus dem gerade erst drei Jahre zuvor beendeten Korea-Krieg (Waffenstillstand vom 27. Juli 1953 ohne nachfolgenden Friedensschluß) nachwirkenden Erfahrungen und die aus den tagespolitischen Erkenntnissen in Asien entwickelte Domino-Theorie, die es gebot, den aggressiven und die Weltrevolution verfolgenden Kommunismus sowjetischer oder rotchinesischer Prägung im Keim zu ersticken (vgl. auch die in diesem Sinne auf die Länder des Nahen Ostens beschränkte Eisenhower-Doktrin vom 5. Januar 1957).

Gerade diese Domino-Theorie wurde zum beherrschenden Momentum amerikanischer Politik: Eindämmung des Vordringens kommunistischen Hegemonialstrebens - da konnte man vor dem Hintergrund dieser weltpolitischen Gefahr die ein Kriegsrisiko heraufbeschwörenden örtlichen Konflikte in Europa nicht gebrauchen; sie lenkten ab und banden Kräfte, die möglicherweise an anderer Stelle hätten dringender benötigt werden können. Ganz unabhängig davon, daß man mit der auf der Viermächtekonferenz in Teheran erreichten (oder stillschweigend geduldeten) Aufteilung Europas in Interessensphären eine Situation zementiert hatte, die nach den Traumata des Zweiten Weltkrieges auf europäischem Boden (und der Unterwerfung Japans nur durch den zweimaligen Einsatz der Atombombe) zu keinem neuen Krieg Anlaß geben sollte (entsprechend hatten die USA ihre Haltung am 27. Oktober 1956 veröffentlich und zusätzlich ebenso deutlich den Kreml über ihren Botschafter Charles Bohlen in Moskau am 29. Oktober 1956 informiert - also noch vor Beginn der militärischen Intervention der Sowjetunion in Ungarn am 1. November 1956!).

Nicht ganz unberechtigt stellte sich die amerikanische Führung die Frage, ob es nicht eine gewisse Kriegsmüdigkeit in der Bevölkerung gab, die zwar für Befreiungsrhetorik (gerade bei den vielen ausgewanderten oder geflüchteten Europäern sowie den alteingesessenen Amerikanern europäischer Herkunft) empfänglich, aber nicht zum Waffengang willens war. Denn auch die innenpolitische Situation in den USA war nicht ohne Bedeutung: Der als Held des Zweiten Weltkrieges spielend 1952 zum 34. Präsidenten der USA gewählte Dwight D. Eisenhower sah sich bei seiner Ende 1956 anstehenden Wiederwahl innenpolitischen Problemen gegenüber - Finanzkonsolidierung, Wirtschaftswachstum, fortschreitende Rassenunruhen -, die einen wirklich strahlenden Wahlsieg eher unwahrscheinlich sein ließen. Ein außenpolitisches Abenteuer war nicht das, was das Wählervolk schätzte.

Vor diesem Hintergrund konzentrierte sich die US-amerikanische Politik auf andere Ziele in anderen Kontinenten und favorisierte vor allem die Bildung von Allianzen und Pakten. Nicht, daß ihr darüber Europa völlig aus dem Blickfeld geriet - es war auf das Gleichgewicht der Kräfte, später die atomare Abschreckung gerichtet. Und erst je mehr die Sowjetunion dieses Gleichgewicht ab der zweiten Hälfte der 1950er Jahre zu ihren Gunsten verändern wollte (Berlin-Ultimatum; Kuba-Krise), geriet dann um so mehr auch Europa wieder als militärischer Faktor in das Kräftespiel der Großmächte.

Insofern geschah 1956 die ungarische Revolution am falschen Ort und zum falschen Zeitpunkt. Die USA waren so sehr auf die europäische Machtbalance fixiert, daß man mit der Möglichkeit einer Gleichgewichtsstörung durch einen Kleinstaat überhaupt nicht gerechnet hatte. Der Westen war einfach nicht darauf vorbereitet; wenn man so will, wurde der Westen überrumpelt - nur gereichte den Ungarn das Überraschungsmoment, das sie auf ihrer Seite hatten, nicht zum Sieg.

Ob es damals eine Chance gegeben hat, daß die ungarische Revolution mit abgespeckten Zielen hätte Erfolg haben können, wird immer Spekulation bleiben. Zu unterschiedlich waren auch die Interessen im kommunistisch-sozialistischen Lager: die Rivalität zwischen Peking und Moskau; dann die kleinen Erfolge im polnischen "Frühling im Oktober", die es zu sichern galt; schließlich die Eigeninteressen Jugoslawiens, das sich gerade auf einem eigenen Weg zu emanzipieren begann. Auch Ungarns unmittelbare Nachbarn hatten ihre eigenen Probleme und ihre Regierungen keinesfalls die ungarische Revolution und deren ungewissen Ausgang im Kalkül - von den Rückwirkungen auf ihren eigenen Machterhalt und den Primat der kommunistischen Partei ganz zu schweigen. Denn was hätte es für sie bedeutet, wenn sich Imre Nagys Vorstellungen durchgesetzt hätten - nicht einmal im Sinne eines bürgerlich-konterrevolutionären, sondern nur eines blockfreien Staates auf der Grundlage der Zehn Prinzipien der Blockfreiheit, wie sie 18 Monate zuvor auf der Bandung-Konferenz verabschiedet worden waren und schon zuvor unbeanstandet Teil von Nagys 'Programm für eine demokratische Erneuerung der Gesellschaft' während seiner ersten Regierungszeit 1953 gewesen waren?

Hat es also eine Chance gegeben, sich ähnlich Tito auf einen Sonderweg zu begeben (der ja später einer der Wortführer der Blockfreien werden sollte)? War das Wohlwollen, der Entspannungswille der Sowjets mit der Lösung der Problemfälle Polen und Jugoslawien ausgereizt? Hatte also das Tauwetter vom Oktober seinen Höhepunkt im November bereits überschritten? Oder war der Umschwung, die neue "Vereisung", vielmehr auf den seit 1953 andauernden innerungarischen Machtkampf zwischen Rákosi und Nagy zurückzuführen - der natürlich bis in das sowjetische Zentralkomitee hineinwirkte und dann dort von der zunehmenden Zahl der "Falken" und das hieß der Rákosi-Anhänger gegen die "Tauben" entschieden wurde?

Oder war nicht eher die Parallelität der ungarischen Revolution mit den Vorgängen am Suez (Israel begann seinen Angriff auf Ägypten am 29. Oktober 1956!) der Stolperstein, weil Chruschtschow und mit ihm die Mehrheit im Zentralkomitee gerade hier die Gefahr sahen, in einer Internationalisierung der Vorgänge das Gesicht zu verlieren, während er die ideologischen Krisen in Polen und in Jugoslawien sozusagen intern lösen konnte? War also Ungarn möglicherweise der dritte Dominostein in einer aus sowjetischem Blickwinkel gesehenen Dominotheorie: Wenn nun, kaum daß die kippelnden "Steine" Polen und Jugoslawien stabilisiert waren, Ungarn fiele, wäre dann der ganze Ostblock am Zusammenstürzen? Und schließlich: Die sowjetische Führung war trotz der erwähnten gegenteiligen Signale der USA fälschlich davon überzeugt, daß der Westen drauf und dran war, die auf Grund der Pariser Verträge von 1954 um den "Kriegstreiber" Bundesrepublik Deutschland erweiterte NATO einzusetzen, um Ungarn wieder dem "kapitalistischen Lager" zuzuführen - diese Besorgnis hatte sie im Falle Polens und Jugoslawiens (noch) nicht gehegt.

Erst sehr viel später hat der Westen erkannt und sich darauf vorbereitet, daß im Weltmaßstab die Sowjetunion durch die mittel- und osteuropäischen Freiheitsbewegungen zu destabilisieren war. Diese Erkenntnis kam für das Ungarn von 1956 zu spät. Doch die Forderungen der damaligen Revolution, wie sie unter anderem Eingang in die KSZE-Schlußakte der Helsinki-Konferenz fanden, haben neben dem wirtschaftlichen Kollaps und dem finanziellen Bankrott der kommunistisch-sozialistischen Staaten (und der Bereitschaft, dies nicht nur wie Breschnew und Andropow in den internen Berichten zu lesen, sondern wie ihr Nachfolger Gorbatschow daraus auch Konsequenzen im Sinne von Glasnost und Perestroika zu ziehen) zu den Ereignissen von 1989 geführt und schließlich der "vertagten Revolution" von 1956 zum Erfolg verholfen.

HINWEIS:
Neben obigem Hinweis auf Holger Fischers Buch "Eine kleine Geschichte Ungarns" regen wir auch einen Blick auf unsere Beiträge zum Thema "Ungarn 1956" in unseren Jahrbüchern an.

1) ALMANACH Band I (2002), Hrsg. Deutsch-Ungarische Gesellschaft e. V., Berlin; S. 137-151.
Alexander Tinschmidt: Die Revolution von 1956 und die Außenpolitik der 2. Regierung Imre Nagy - Ziele, Chancen und Grenzen -

2) ALMANACH Band II (2003-2004), Hrsg. Deutsch-Ungarische Gesellschaft e. V., Berlin;

a) Holger Fischer: Ungarn 1956 in den zeitgenössischen westdeutschen Medien. S. 173-205.

b) Sándor Csík: Die Flüchtlingswelle nach dem Ungarn-Aufstand 1956 in die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Hamburg, und die Aufnahme und die Eingliederung der Flüchtlinge. S. 207-246.

(kr)

 

======================================================= 

 

VORTRAG am 18.01.2006

Geld- und Wirtschaftspolitik im Vielvölkerstaat: Die ungarische Nation und die österreichische Krone 1867 bis 1914

Referent: PD Dr. Jürgen NAUTZ, Universitäten Kassel, Wien und Deutschlandinstitut an der Universität Amsterdam
Ort: Collegium Hungaricum, Karl-Liebknecht-Str. 9, 10178 Berlin (Nähe Alexanderplatz)
Datum/Uhrzeit: Mittwoch, 18.01.2006 um 19.00 Uhr

Einführung in den Vortrag von Dr. Jürgen Nautz:

In seinem Vortrag "Geld- und Wirtschaftspolitik im Vielvölkerstaat: Die ungarische Nation und die österreichische Krone 1867 bis 1914" verknüpft der Referent die Geld- und die Volkswirtschaft mit den kulturellen Aspekten in der Habsburger Monarchie nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges. Aus dem Blickwinkel Ungarns stellt er die nationalpolitische Dimension der Geldpolitik in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie und die Rolle der Geldpolitik für die nationalkulturelle Identifikation dar. Motto seiner diesbezüglichen Ausführungen könnte dabei durchaus eine Feststellung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlers Joseph Alois Schumpeter (geboren 1838 im mährischen Triesch, gestorben 1950 in den USA) sein, wonach "sich im Geldwesen eines Volkes alles spiegelt, was dieses Volk will, tut, erleidet, ist."

Hintergrund ist die nach dem erwähnten Ausgleich ungelöst gebliebene Nationalitätenfrage. Machtkämpfe um wirtschaftspolitische Vorteile oder zumindest um Gleichstellung der Nationalitäten, die sich über kulturelle Merkmale bestimmten, waren in zunehmendem Maße an der Tagesordnung. Dabei spielten auch symbolische Dinge eine Rolle, ja oftmals wurde die Symbolik das entscheidende Kriterium - Sprachregelungen, Aufschriften, Aufdrucke, Gestaltungen von Banknoten und Münzen, selbst der Stil von Bank- und Sparkassengebäuden und deren architektonische Außen- und Innengestaltung mit "nationalen" Formen und Motiven. Und auch in Fragen vermeintlich rein wirtschaftlicher Art, etwa bei der Kreditvergabe oder bei der Errichtung von Filialen, gaben eher die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Kulturgemeinschaft oder die Demonstration staatlicher Macht (einer der beiden oder beider herrschenden Titularnationen, der österreichischen und/oder der ungarischen) über minderheitenethnische Ohnmacht den Ausschlag.

Es wird weder die Aufgabe des Vortrages noch kann es Ziel dieser Einführung sein, die staatsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Eigen- sowie Feinheiten des sogenannten österreichisch-ungarischen Ausgleichs darzustellen. Was umgangssprachlich im Gewande eines staatsrechtlichen Vertrages daherkommt (der Ausgleich als ein vermeintlich gemeinsames Vertragswerk der beiden Völkerrechtssubjekte Österreich und Ungarn), bestand in Wirklichkeit aus zwei textlich teilweise unterschiedlichen, in ihren größten Teilen jedoch übereinstimmenden, aber getrennt errichteten Verfassungsurkunden in der jeweils für eine Monarchie typischen Konstruktion. Die ungarische Verfassung war praktisch eine Vereinbarung zwischen König und ungarischem Landtag, die österreichische Verfassung eine Vereinbarung zwischen Kaiser und Reichsrat - beides zusammengehalten durch die Personalunion, in der Königs- und Kaisertum in einer Person vereinigt waren, wobei diese Person, der Monarch, unterschiedliche Funktionen - je nachdem als König oder als Kaiser - wahrnahm.

Von der historischen Entwicklung gesehen, ist der Begriff "Ausgleich" gerechtfertigt, weil nach dem vom österreichischen Kaiser niedergeschlagenen ungarischen Unabhängigkeitskampf von 1848/49 und der anschießenden Rückkehr zum Absolutismus metternichscher Prägung dann im Jahr 1867 tatsächlich ein Interessenausgleich stattfand, aus ungarischer Sicht vor allem die Anerkennung der konstitutionellen und administrativen Unabhängigkeit des Landes sowie die Beschränkung der kaiserlichen Obergewalt. Dagegen war staatsrechtlich sicher der Begriff "Dualismus" prägnanter, denn er spiegelte das Nebeneinander der beiden Staatssubjekte wider - mit ihrer Unabhängigkeit in den meisten Dingen des täglichen Lebens, jedoch eingebunden in den Gesamtstaat durch die sogenannten "gemeinsamen Angelegenheiten", die von beiden Teilstaaten gemeinsam finanziert wurden und zu denen in Form der für beide Teilstaaten gemeinsam verantwortlichen drei Ministerien die Bereiche Außenpolitik, Wehrwesen und Finanzen gehörten.

Während der Ausgleich für Österreich eine gewisse Föderalisierung seines Gebietes und die Einrichtung eigener Landtage mit beschränkter Autonomie brachte, wurde Ungarn (aus ungarischer Sicht: endlich wieder) als staatsrechtliche Einheit unter Einschluß von Siebenbürgen gesehen (daran änderte auch im Prinzip nichts der 1868 zwischen Ungarn und Kroatien ihrerseits geschlossene Ausgleich mit einer den Kroaten gewährten beschränkten Autonomie). Diesem ungarischen Einheitsstaat fehlte das Ventil des Föderalismus, das die Sprengkraft aus den Forderungen der nach Autonomie strebenden kleineren Ethnien hätte kanalisieren und ableiten können. So aber geriet der jahrhundertealte Traum der Ungarn, wieder mit Siebenbürgen eine staatliche Einheit zu bilden und diese sogar von Österreich anerkannt zu sehen, in der Realität sehr bald in den virulenten Gegensatz zum Föderalismus - diesem Raum geben zu sollen mußte den Ungarn ähnlich einem "Wie gewonnen, so zerronnen" erscheinen.

Obwohl es die verschiedensten Pläne gab, wie das ungarische Staatsgebilde und der Dachstaat, die k.u.k.-Monarchie, zu retten gewesen wären - insbesondere durch Bildung von (Kon-)Föderationen der einzelnen Reichsteile -, so waren diese Vorhaben schon deshalb zum Scheitern verurteilt, weil ihre Autoren im ungarischen Königreich vom Fortbestand des Primats der ungarischen Ethnie ausgingen. Dieser Primat war eine Fiktion, weil man einerseits nicht wahrhaben wollte, daß die ungarische Ethnie längst nur noch die relative Mehrheit besaß, aber die Gesamtheit der nicht-ungarischen Ethnien die absolute Mehrheit stellte; und andererseits, weil die Entwicklung den nicht-ungarischen Ethnien in die Hand spielte, angefangen von der Idee der europäischen Nationalstaaten und ihrer Verwirklichung über das wirtschaftliche Erstarken der einzelnen Regionen bis hin zur ethnischen-kulturellen eigenständigen Bewußtseinsbildung in den von Minderheiten besiedelten Gebieten.

Für die damals offizielle Lesart ist bezeichnend, daß diese Entwicklung von den Ungarn als Undank der kleineren Ethnien ausgelegt wurde, daß sogar die Auffassung geäußert war, daß eigentlich alle diese Ethnien in ihrem Herzen wüßten, daß sie zum ungarischen Königreich gehörten, von dessen Herrscher wohlversorgt würden und ihre Unabhängigkeit gar nicht in ihrem Interesse liegen könnte, weil sie dann sofort in der Masse der slawischen Völker untergingen. Nach anderer Auffassung wäre die höhere Bildungs- und Kulturstufe der Ungarn für die anderen Ethnien so überzeugend und attraktiv, daß sie sich freiwillig assimilieren würden.

Den einzelnen dieser Auffassungen entsprechend, fielen die ungarischen Reaktionen auf die Vorstellungen der Minderheiten rigide aus und gipfelten in einer forcierten Magyarisierung. Leitideen waren das Nationalstaatsprinzip und die Wahrung der territorialen Integrität (das heißt die Unteilbarkeit der zur Stephanskrone gehörenden Länder; dabei war nicht unwichtig, daß das ungarische Territorium als Besitz der heiligen Stephanskrone - gleichermaßen Staatsreliquie des ungarischen Königreiches und das mit dem Königreich identische Staatssubjekt - angesehen wurde). In dieses Bild paßte dann die Gleichsetzung der ungarischen natio (Bevölkerungsgruppe) mit der Staatsnation; deren Symbol war die "tausendjährige" Stephanskrone, sie sollte die "Ewigkeit" der ungarischen Staatsnation symbolisieren und deren Herrschaft über die anderen Völker im Karpatenbecken rechtfertigen.

Die darauf gestützte ungarische Nationalitätenpolitik und die daraus abgeleiteten ungarischen Forderungen trugen zu dem explosiven Gemisch bei, das sich bei den nicht-ungarischen Nationalitäten ansammelte und dann schließlich 1914 zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges mit beitrug. Bereits das Nationalitätengesetz von 1868 setzte den ungarischen Hegemon voraus, zumindest ebnete es ihm den Weg. Und je stärker er zu werden schien - jedenfalls in der Wahrnehmung der zur ungarischen Ethnie gehörenden Bevölkerung -, um so mehr wurde die Idee des ungarischen Nationalstaates aus Sicht der Minderheiten zur Fiktion.

Zur Unterfütterung des vorstehend Gesagten und als Hintergrund für die Ausführungen des Referenten seien nur folgende Zahlen ins Gedächtnis gerufen. Noch 1880 gehörten nur 44,9 Prozent der Einwohner Ungarns (ohne das autonome Gebiet Kroatiens) zur magyarischen Ethnie (in absoluter Zahl etwa 6,2 Millionen); Deutsche machten 13,1 Prozent, Slowaken 13,0 Prozent, Rumänen 16,9 Prozent, Ruthenen 2,5 Prozent, Kroaten 4,4 Prozent der Einwohnerschaft aus. Elf verschiedene Nationalitäten lebten im k.u.k.-Reich, zum Teil in größeren geschlossenen Siedlungsgebieten; weitere kleinere ethnische Gruppen, vor allem die zuvor nicht gesondert ausgewiesenen Zigeuner, ergänzten den "Flickenteppich der Nationalitäten" in Ungarn.

Andererseits entwickelte sich die Wirtschaft durch den Ausgleich durchaus als eine Stütze der ungarischen Bestrebungen. Stichworte wie "ungarische Gründerzeit", Modernisierung der Landwirtschaft und Bestreben zur Industrialisierung, Schaffung eines modernen Bankensystems sowie das Zoll- und Handelsbündnis der k.u.k.-Monarchie zeigen die Grundlagen, auf der der ungarische Reichsteil seinen Rückstand zu Österreich aufholte und gleichermaßen die auseinanderstrebenden Nationalitäten einzubinden versuchte; denn wirtschaftliche Macht war zugleich politische Macht. Sie äußerte sich auch in einem kulturellen Aufschwung - in den Künsten (vgl. zum Beispiel den "Sezessionsstil", der den Jugenstil übernahm und sich zugleich von diesem abheben wollte), in der Wissenschaft und in einer international beachteten Forschungstätigkeit, einem Aufschwung, der unabhängig von der Nationalität ihrer Träger mit dem Etikett "ungarisch" versehen wurde.

kr

 

======================================================

 

VORTRAG am 11.01.2006

Ottonen und Arpaden - zur Geschichte des deutschen Kaiser- und des ungarischen Königreiches

Referent: Dr. Tibor KESZTYÜS, Göttingen, Lehrbauftragter am Finnisch-Ugrischen Seminar und Universitätsoberrat a. D. an der Göttinger Universitätsbibliothek für den Sondersammlungsbereich Finno-Ugristik
Ort: Vortragssaal des Collegiums Hugaricum Berlin, Karl-Liebknecht-Str. 9, 10178 Berlin-Mitte
Datum/Uhrzeit: Mittwoch, 11.01.2006 um 19.00 Uhr

Einführung in den Vortrag von Dr. Tibor Kesztyüs:

In seinem Vortrag "Ottonen und Arpaden - zur Geschichte des deutschen Kaiser- und des ungarischen Königreiches" beschäftigt sich der Referent mit der Epoche, die für die Entwicklung Ungarns zu einem integralen Bestandteil Europas als eine der wichtigsten bezeichnet werden muß.

Ende des 9. Jahrhunderts bekriegten die nach Westen in die Siedlungs- und Weidegebiete der Ungarn vorrückenden Reiterhorden der Petschenegen - wie die Magyaren ein asiatisches Steppenvolk, mal mit ihnen verbündet, mal mit ihnen verfeindet - die Magyaren und verdrängten sie und die ihnen angeschlossenen Reiterscharen 895 und 896 aus dem Flachland nördlich des Schwarzen Meeres in das westliche Siebenbürgen und in das östlich und nördlich der Theiß gelegene Tiefland (die Frage, ob es sich dabei um eine Flucht vor dem Feind oder um eine zielgerichtete Neuansiedlung der Magyaren in dem ihnen von früheren Beutezügen bekannten Karpatenbogen gehandelt hat, kann hier dahinstehen). Der erste Teil dieser sogenannten Landnahme der Magyaren war durch die Tatsache begünstigt, daß das Gebiet am Rande, sozusagen in einem "toten Winkel", der sich bekriegenden drei Großreiche, des Mährischen, des Fränkischen und des Bulgarischen Reiches, lag.

Die magyarische Landnahme wurde anschließend in Kämpfen mit dem Großmährischen Reich und dem Bulgarischen Reich auf das Gebiet zwischen Theiß und Donau ausgedehnt.

Kaum daß diese Eroberungen erfolgreich abgeschlossen worden waren, griffen die Magyaren 899 Norditalien an, besiegten 905/606 das Großmährische Reich vernichtend und waren 907 bei Brezalauspurc ('Burg des [großmährischen] Wratislav'; spätere Namen Pozsony/Preßburg/Bratislava) gegen ein sich ihrem Drang nach Westen in den Weg stellendes bayerisches Heer erfolgreich. Damit konnten die Magyaren ihr Einflußgebiet in das westlich der Donau gelegene Tiefland bis an den Fluß Enns ausdehnen.

Dieses arrondierte riesige Gebiet ermöglichte den Magyaren im wesentlichen die Fortsetzung ihrer extensiven Viehzucht, wie sie sie aus ihren früheren Siedlungsgebieten im Steppenland zwischen Kiew und dem Schwarzen Meer und östlich davon gewohnt waren; das bedingte auch die Beibehaltung ihrer an den Wechsel der Weidegebiete angepaßte halbnomadische Lebensführung. Und sie waren wie zuvor auch jetzt darauf angewiesen, das aus der Tierhaltung allein nicht zu erwirtschaftende Lebensnotwendige durch Raubzüge zu beschaffen.

In der Folgezeit sind etwa 40 Beutezüge der Magyaren belegt, wobei sie von den sich auflösenden Strukturen und der zerbrechenden staatlichen Organisation des zerfallenden Karolingerreiches begünstigt wurden (die karolingischen Stammlinien waren in ihrem italienischen Teil 875, in ihrem deutschen Teil 911 ausgestorben, und nur der fränkisch-französische Teil blieb noch bis zur Übernahme durch die Karpetinger im Jahre 987 erhalten).

Interessanterweise ging mit den wachsenden Erfolgen dieser Raubzüge auch eine Umgestaltung der magyarischen Gesellschaft einher: Sie wurde allmählich seßhaft, weil sie genügend Gefangene zur Bewirtschaftung und Vergrößerung ihrer Felder hatte; sie konnte wieder an ihre Handelstätigkeit aus früherer Zeit vor allem mit Konstantinopel anknüpfen (Verkauf überzähliger Gefangener als Sklaven und Tausch oder Verkauf der immer reichhaltiger anfallenden, nicht selbst benötigten Beute). Die magyarische Gesellschaft erfuhr dadurch eine Differenzierung, die über die vormalige Einteilung in Sippenführer und Klanangehörige hinausging; denn Wohlstand und Handel und die Beschäftigung von Gesinde ermöglichten eine andere Lebensführung, als sie bei marodierenden Raubzügen (noch) unerläßlich war.

Im Laufe dieser genannten Entwicklung führten die Magyaren ihre Raubzüge 915 bis an die Nordsee, 927 bis an den Atlantik; nach einer ihnen mit Tributzahlungen abgekauften Waffenruhe verheerten sie 933 die Landstriche bis nach Thüringen, wo ihnen der deutsche König und römisch-deutsche Kaiser Heinrich I. ein Heer entgegenschickte. Die Niederlage der Magyaren warf diese zurück, konnte sie aber nicht entscheidend schwächen, so daß sie schon ein Jahr später Metz und Konstantinopel belagerten. Ihre räumlich ausgreifenden Beutezüge fanden 937 vor Neapel und 942 auf der Iberischen Halbinsel ihre weitesten Ziele.

Die sich in diesen Daten abzeichnenden größeren Abstände, in denen die magyarischen Reiterhorden Angst und Schrecken verbreiteten (vgl. das Fürbittgebet "Vor den Pfeilen der Hunnen [Magyaren] schütze uns, o Herr ..." - wobei hier auf die aus Unkenntnis über ihre Herkunft oder auf die aus alter geschichtlicher Erinnerung gespeiste Gleichsetzung der Magyaren mit den Hunnen und mit deren 500 Jahre zuvor erfolgten Heerzügen nicht weiter eingegangen werden soll), waren sowohl auf die vorgenannte Wandlung der magyarischen (Stammes-)Gesellschaft als auch auf das Erstarken des 'regnum Teutonicum', des Reiches der Deutschen auf dem Gebiet des alten karolingischen Ostreiches, unter Heinrich I. (876-936, König ab 919) zurückzuführen.

Dem über Jahrhunderte zu beobachtenden Westdrang der Reitervölker aus den asiatischen (mongolischen und chinesischen) Steppen könnte man etwas vereinfachend den schon unter Karl d. Gr. zu beobachtenden "Ostdrang" Heinrichs entgegenstellen, der von seinem Nachfolger Otto I. aufgegriffen wurde. Getrieben von der Notwendigkeit, die von den slawischen Völkern an der Ostgrenze seines Reiches ausgehende Bedrohung abzuwenden, und gleichzeitig von dem Wunsch beseelt, die Heiden zum christlichen Glauben zu bekehren (und sie über die Missionierung zu zivilisieren, sich mit ihnen unter die spirituelle Oberhoheit des römisch-lateinischen Papstes zu stellen und sie somit wenigstens zu "Brüdern im Glauben" zu machen), hatte Heinrich von 927 bis 929 die Slawenstämme östlich der Elbe unterworfen. Seine aus neugebauten Burgen errichtete Verteidigungs- und Angriffslinie war zugleich die Kulturscheide, gegen die die heidnischen Magyarenreiter meist nicht ohne Erfolg, aber 933 vergeblich anrannten: wenn man so will, waren es die über 1000 Jahre später beschworenen und mißverständlich als "Kampf der Kulturen" übersetzten 'clashes of civilization'.

Nach dem Tode von Heinrich I. 936 übernahm im selben Jahr Otto I. (912-973) die Nachfolge. Die wichtigste Stütze seines Königstums wurden die Bischöfe, einmal aus deren Eigeninteresse in der von Otto betriebenen Begrenzung der Vormachtstellung des Papstes in Rom, zum anderen - ebenfalls aus dem Wunsch nach realem und spirituellem Machtzuwachs gespeist - bei der Unterwerfung und Christianisierung der Slawen. Die Schaffung von Bistümern zu diesem Zweck, der spätere Ausbau von Magdeburg zum Missionszentrum (968) und die Erfolge von Markgraf Gero bei Ottos Ausdehnung der territorialen Macht im Osten des Reiches konsolidierten Ottos deutsche Königswürde und die Ruhe im Reich.

In diesem Entwicklungsprozeß bekam er alsbald "den Rücken im Norden frei", um sich nach Italien zu wenden. Er konnte das hauptsächlich auf Norditalien konzentrierte Langobardenreich niederwerfen, zu dessen König er wurde und womit er die langobardische (italienische) Königskrone dauerhaft mit der deutschen verband; und er erreichte schließlich seine Kaiserkrönung 962 in Rom mit päpstlichem Segen.

Diese Erfolge, die Otto den Beinamen "der Große" einbrachten, waren aber nicht möglich, ohne daß es ein Ereignis gegeben hatte, das unmittelbar mit den Magyaren in Zusammenhang stand.

Es war ein in der Geschichte der Steppenvölker lang entwickelter Brauch, wo mit der Wendigkeit der Pferde und der Durchschlagkraft der Flexbögen allein der Sieg nicht sicher war, durch kurzlebige Absprachen das kriegerische Potential zu erhöhen oder auch die eigene Handlungsfähigkeit zu verbessern, indem man sich fehlende Geschlossenheit beim Feind zunutze machte (es wird bewußt das Wort "Bündnisse" vermieden; auch die vordem im Schwarzmeerraum übliche Bezahlung von asiatischen Reiterhorden als kampferprobte Verstärkungen oder als vorgeschickte Gruppen "für die Drecksarbeit" zur Entlastung der eigenen Truppen gehört eher in die Kategorie der Söldnerkriegführung). In diesem Sinne handelten die Magyaren; denn es hatte sich unter deutschen Herzögen eine Gegnerschaft zu Otto aufgebaut, die sich wegen der Bevorzugung der Bischöfe zur Stabilisierung von Ottos Macht zurückgesetzt fühlten (damit waren auch handfeste Interessen an Ländereien verbunden). Die Magyaren sahen die Möglichkeit, Ottos erstarkende Zentralmacht zum eigenen Vorteil zu schwächen (nachdem sich Otto zuvor von 951 bis 952 in Italien aufgehalten hatte). Die von den Magyaren unterstützte Revolte der Fürsten wurde jedoch 953 niedergeschlagen. Das war in mehrfacher Hinsicht entscheidend.

Einmal hat die Revolte möglicherweise die Einschätzung der Magyaren beflügelt, daß trotz der Niederschlagung die Uneinigkeit im 'regnum Teutonicum' groß genug war, um ihnen ein ungefährdetes Durchqueren des süddeutschen Voralpenlandes Richtung Westen, in jedem Fall aber ein ungehindertes Plündern im Reich der Deutschen zu ermöglichen. Als sie im Frühjahr und Sommer des Jahres 955 die Probe aufs Exempel machten, waren ihnen durchaus anfangs Erfolge beschieden - allerdings war die Ursache weniger die Streitigkeit unter den deutschen Fürsten als die altbewährte Kriegführung der Magyaren, deren Schnelligkeit und Wendigkeit zu Pferde den aufgebotenen Fußtruppen überlegen waren und die auch oft so überraschend auftauchten, daß die Verteidigung befestigter Wehranlagen nicht schnell und umfassend genug organisiert werden konnte. Gerade aber diese wirbelwindartigen Erfolge waren es, die den (durch die Revolte politisch geschwächten) deutschen Stammesführern deutlich machten, daß sie bei allem internen Streit nur mit vereinten Kräften den äußeren Feind besiegen konnten. Das Heeresaufgebot, das Otto zur Abwehr bestellte, scheiterte also nicht an inneren Zwistigkeiten, wie es die Magyaren gehofft haben mochten, sondern führte die deutschen Partikularinteressen im Gegenteil zum Abwehrkampf zusammen.

Es war Ottos Triumph, die Niederschlagung der Revolte von 953 in eine zusätzliche innenpolitische Stärkung umgemünzt zu haben, als er die (vor allem aus den süddeutschen Regionen stammenden) vereinigten Truppenkontingente 955 bei Augsburg in die entscheidende und die Magyaren vernichtende Schlacht führen konnte und auch noch über die Reserven verfügte, den flüchtenden Magyaren nachzusetzen, einen Großteil von ihnen zu töten, ihre Anführer gefangenzunehmen und sie zur Exekution zu führen. Ottos Sieg am 10. August bei der sogenannten Schlacht auf dem Lechfeld war der Wendepunkt, von dem ab die Magyaren das 'regnum Teutonicum' - und damit auch alle weiter westwärts gelegenen Territorien - von ihren Überfällen verschonten (in Südosteuropa dauerte es dagegen noch weitere 17 Jahre, bevor 970 die Schlacht bei Arkadiopolis zu einem gleichen Ergebnis führte, als die Magyaren und die mit ihnen kämpfenden Petschenegen, Bulgaren und Kiewer Rus vom oströmischen Kaiser Johannes Tzimikes vernichtend geschlagen wurden).

Ottos Erfolg machte ihn zum "Großen". Denn mit der aus der Furcht vor den Magyaren gespeisten Überwindung der aus Stammesinteressen genährten Partikularinteressen hatte Otto einen großen Schritt zur Reichseinheit getan. Die politische Schwächung der deutschen Stämme (oder besser: ihrer Fürsten) ebnete den Weg für die Idee eines - geeinten und einheitlichen - deutschen Reiches (das in seiner kleindeutschen Lösung, wie sie gut neunhundert Jahre später mit der deutschen Reichsgründung 1871 gefunden worden war und dann nach dem Zweiten Weltkrieg aus weltpolitischen Gründen in zwei staatliche Einheiten zerbrach, wiederum durch einen ungarischen Anstoß im Jahre 1989 schließlich seine Teilung überwinden und die staatliche Einheit wiedererlangen konnte).

Zugleich handelte Otto unter dem Banner eines Retters der Christenheit - damit war neben dem militärischen Erfolg bei Augsburg und den späteren militärischen Erfolgen in Italien auch der spirituelle Hintergrund geschaffen, der es dem weströmischen Papst unmöglich machte, sich der von ihm 962 vorzunehmenden Kaiserkrönung Ottos zu verweigern. Aber auch der oströmische Kaiser in Konstantinopel kam trotz seines eigenen Sieges über die Magyaren nicht umhin, ein Jahr nach seinem Erfolg dann 971 Ottos Kaisertum mit Beschränkung auf das weströmische Reich anzuerkennen.

Dieses politisch-kräftemäßige Patt zwischen den beiden Hälften des einstigen Römischen Reiches, des oströmischen Reiches mit seiner Hauptstadt Konstantinopel und des weströmischen Reiches mit seiner Hauptstadt Rom, setzte sich in der von beiden als gleich wichtig angesehenen Befriedung der an ihren Ostgrenzen siedelnden Völkerschaften fort. Die Kräfte, die zu deren Abwehr erforderlich waren, fehlten bei der inneren Konsolidierung und beim Aufbau der jeweiligen Reichsgebiete. Heinrichs I. und Ottos I. Taktiken im Verhältnis zu den Slawen war auch jetzt Richtschnur, nämlich durch eine Christianisierung die dauerhafte Befriedigung der Magyaren zu erreichen. Daß sich dabei Konstantinopel und Rom als Konkurrenten empfanden und über ihre erhofften Erfolge auch ihr politisches Einflußgebiet um das Karpatenbecken erweitern wollten, sei am Rande vermerkt, ohne daß hier eine nähere Darlegung geboten ist. Die räumliche Nähe Konstantinopels zeitigte ebenso Erfolge (Taufe des magyarischen Stammesführers Gyula im südwestsiebenbürgischen Weißenburg/Alba Iulia), wie sie Rom beschieden waren: nämlich durch das Anknüpfen an die von der Landnahme der Ungarn unterbrochene Präsenz der Karolinger (Awarenfeldzüge Karls d. Gr. von 791 bis 805 und Begründung der [Pannonischen] Ostmark 796) und die karolingische Missionierung im Karpatenraum. Die in der Pannonischen Tiefebene vorwiegend herrschenden Nachfolger des landnehmenden Árpád - Großfürst Taksony und noch mehr dessen Sohn Géza - öffneten sich der weströmischen Missionierung; einmal spielte auch hier die geographische Nähe zu dem miteinander konkurrierenden Erzbistum Salzburg und Bistum Passau eine Rolle, die um Missionserfolge wetteiferten; zum anderen wollte sich das Árpáden-Geschlecht von dem des oströmisch getauften Gyula absetzen.

Großfürst Géza (972-997) ließ sich selbst sowie auf den Namen des Passauer Schutzpatrons Stephan (István) seinen Sohn Vajk taufen. Dessen weiterer Lebensweg zum apostolischen König (und späteren Heiligen) István von Ungarn mit der vom weströmischen Papst übersandten Krone werden Teil des Vortrags von Dr. Kesztyüs sein. Hier bleibt aber als Merkpunkt die Weichenstellung Gézas festzuhalten.

Dieser sah sich bei der Machtübernahme einem keineswegs gefestigten Herrschaftsanspruch in einem konsolidierten Herrschaftsgebiet gegenüber. Seine Situation war ähnlich der, in der sich Otto I. anfangs seiner Regierungszeit befunden hatte. Gézas Herrschaftsanspruch (und auch sein Überleben im wortwörtlichen Sinne) hing von der Ausbildung einer zentralen Macht ab, die gegen die Stammesfürsten durchgesetzt werden mußte. Sein Erfolg dabei war - ebenso wie zuvor bei Otto - zugleich die Rechtfertigung einer staatlichen Überhöhung dessen, was bislang ein Nebeneinander von Stämmen gewesen und was insbesondere bei Beutezügen und im Verteidigungsfalle vom Árpádengeschlecht beansprucht worden war: den 'gyula' als eine Art obersten militärischen Befehlshaber zu stellen und zusammen mit dem (in seiner Bedeutung zurückgedrängten) geistlichen Oberhaupt 'kende' die sieben magyarischen Stämme zu führen (daß sozusagen die Vererbung dieser Würde statt einer jeweils stattfindenden Wahl schon ein Bruch des alten Stammesrechts war, ist ein Beweis für die Auflösung der überkommenen Strukturen seit Árpáds Führerschaft: die rechtlich-soziale Ordnung des ehemaligen Steppenvolkes war binnen eines halben Jahrhunderts nach der Landnahme unbestreitbar zerstört).

Zudem geriet das uralte Stammesrecht auch durch die Entwicklung des wirtschaftlich-sozialen Lebens in den einzelnen Stämmen in Umbruch. Die Erfolge der Beutezüge - darauf war schon oben hingewiesen worden - veränderten die magyarische Gesellschaftsstruktur. Die Beute, unter anderem Lebensgrundlage der Stämme, kam zuvörderst dem einzelnen Stammesführer und seiner Familie zugute, der mit den aus seinen Stammesangehörigen gebildeten Reiterkontingenten die Erfolge der Raubzüge ermöglichte. Militärische und wirtschaftliche Macht standen also in einer sich bedingenden Beziehung zueinander; und die Inhaber dieser Machtstellung konnten es sich sogar erlauben, die Freien, aber Besitzlosen sich zu unterjochen (ein weiterer Bruch alten Rechts, das von der Gleichberechtigung der Stammeskrieger ausging). Je erfolgreicher diese Entwicklung war, um so mehr wuchs dem einzelnen Stammesführer die Stellung eines 'gyula' zu - zu Lasten der Oberhoheit, die der 'gyula' aus dem Árpádengeschlecht beanspruchte, die aber nach Einstellung der Beutezüge und angesichts der gewandelten Verhältnisse fragwürdig geworden war.

In dieser Lage erging an Géza eine Einladung zur Teilnahme am Reichstag, den Otto I. zu Ostern des Jahres 973 nach Quedlinburg einberufen hatte. Gerade einmal ein Jahr magyarischer Großfürst in einer seine Machtstellung bedrohenden innenpolitischen Entwicklung war Géza selbst nicht abkömmlich, aber er schickte eine Delegation. Nun stelle man sich die Situation vor: Die Edlen mit dem König des 'regnum Teutonicum' standen den Nachkommen der gerade einmal 18 Jahre zuvor bei Augsburg vernichteten magyarischen Reiterkrieger (und gleichzeitig den Ohrenzeugen der vernichtenden Niederlage von 970 bei Arkadiopolis) auf einer politischen Konferenz gegenüber! Otto ergriff diese Chance, die sich ihm nur wenige Wochen vor seinem Tode bot, und krönte so sein Lebenswerk einer dauerhaften Befriedung der südöstlichen Grenzen des 'regnum Teutonicum'.

Man würde das, was damals ablief, wahrscheinlich im heutigen verbrämenden diplomatischen Sprachgebrauch einen "politischen Dialog" nennen - wobei der "gute Ausgang" durch Ottos Vorgaben und ihre Annahme durch Géza konditioniert war. Es war die Ausnutzung einer politisch-militärischen Schwäche Gézas. Aber es funktionierte dauerhaft! Géza ließ sich und seinen um etwa 970 geborenen Sohn Vajk taufen; er akzeptierte Ottos politische und militärische Berater, die Teil seines großfürstlichen Gefolges wurden; er baute Befestigungsanlagen, von denen er gegen die einzelnen Stammesführer vorgehen konnte; er ließ römisch-katholische Missionare ins Land (und privilegierte sie gegenüber den bereits tätigen oströmischen Missionaren); und er betrieb eine Eingliederung seiner Familie in die dynastischen Beziehungen der europäischen Herrscherhäuser durch eine kluge Heiratspolitik.

Wie zeitgenössische Berichte besagen, mag er selbst als Heidenchrist der alten Naturreligion nicht gänzlich abgeschworen haben (was ihn aber aus Staatsräson nicht hinderte, unbarmherzig gegen die heidnische Opposition vorzugehen, die sich gegen seine Zwangschristianierung erhob und die noch bis Ende des 11. Jahrhunderts fortbestand: vgl. zu diesem Aufbegehren gegen die neue religiöse Ordnung die zu Beginn von Stephans Regierungszeit erfolgte Niederwerfung des Führers der sich dem Christentum widersetzenden "Schwarzen Ungarn", des Fürsten Ajtoni, oder die von König Stephan veranlaßte Blendung und herbeigeführte Gehörlosigkeit des heidnischen Prinzen Vászoly, um dessen Nachfolgeanspruch auf den Thron zu vereiteln, oder die 1046 von Christengegnern bewirkte Ermordung des später heiliggesprochenen Bischofs Gellért - selbst noch bei der politisch bedingten Eheschließung von Stephan V. mit einer turkstämmigen Kumanenprinzessin wurden letztmalig die alten heidnischen Sitten und Gebräuche Ende des 13. Jahrhunderts wiederbelebt).

Aber Géza ließ seinen Sohn Vajk/Stephan im christlichen Glauben und auf westliche Art erziehen. Um den Erfolg christlicher Missionierung zu beweisen, war Stephan deshalb eine geeignetere Person - nicht der finstere Géza mit den "blutbefleckten Händen" (diesen Beinamen erhielt er ironischerwerweise gerade wegen seiner Heidenverfolgungen). Stephan bezeugte in seiner Person den Wandel der Ungarn von den vormals gefürchteten "Geißeln Gottes" zu nunmehr gottgefälligen Kindern der katholischen Kirche. Als Begründer des christlichen Ungarns und seiner apostolischen Königswürde wird er bis heute als Nationalheiliger geehrt.

Hiesigen Dafürhaltens jedoch käme seinem Vater Géza für dessen - sicher auch durch die Lage der Dinge erzwungene - epochemachenden Entscheidungen im Jahre 973 eine weitaus größere Bedeutung zu - aber dieser Anerkennung war er als Heidenchrist weniger würdig. So fügte Géza zwar das mittelalterliche Magyarenland als integralen Teil in das christlich-europäische Abendland ein, wie wir es heute kennen und benennen - das Land als "Ungarn" von der europäischen Völkerfamilie akzeptiert zu sehen konnte aber erst der den vorgezeichneten Weg beschreitende Stephan mit seiner Königskrönung im Jahre 1000 erreichen.

HINWEIS: Zur weiteren Einstimmung auf das Thema s. Konrad Gündisch: Ungarn im Mittelalter (896-1526), in: Holger Fischer: Eine kleine Geschichte Ungarns; Suhrkamp Taschenbuch 2114; Frankfurt/Main, 1999; S. 18-33.

(kr) 

 

======================================================