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GESELLSCHAFTLICHE INTEGRATION STATT MULTIKULTURELLER PARALLELGESELLSCHAFTEN IN EUROPA

Beitrag von Prof. Dr. Gerhard SABATHIL, Direktor im Europäischen Auswärtigen Dienst,

auf der 21. Jahreskonferenz des nach Budapest einberufenen Deutsch-Ungarischen Forums, dessen für den ersten Tag vorgesehenes Programm zugleich integraler Teil des am ersten Tag gemeinsam, im übrigen getrennt tagenden, von der DUG parallel veranstalteten II. FORUMS HUNGARICUM war.

14. Oktober 2011
Verfasser und ©-Berechtigter: Prof. Dr. Gerhard SABATHIL (Näheres am Ende dieses Textabdrucks)

TEXT DES VORTRAGS:

Integration steht ganz oben auf der politischen Agenda der meisten Mitgliedsstaaten und als Priorität auf der EU-Ebene. Seit dem Europäischen Rat von Tampere 1999 hat die EU einen gemeinsamen Rahmen für die Integration von Staatsangehörigen aus Drittländern entwickelt. Im Jahre 2007 wurde der Europäische Integrationsfonds errichtet, der zu nationalen Bemühungen beitragen und eine neue Form der Solidarität schaffen soll, um Staatsangehörige aus Drittländern verschiedener kultureller, religiöser, linguistischer und ethnischer Herkunft zu unterstützen, damit sie sich aktiv in die europäischen Gesellschaften einbringen. Auf der Tagesordnung der Kommission stehen ferner zwei neue Integrationsinstrumente, die im Jahre 2009 gestartet wurden, nämlich das Europäische Integrationsforum, das Vertreter der Zivilgesellschaft erfaßt, sowie eine Europäische Website für Integration. Erst im Juli dieses Jahres wurde die Europäische Integrationsstrategie mit den Schwerpunkten Partizipation, Bildung, Beschäftigung, Anerkennung von Abschlüssen und Akzeptanz durch die Immigrationsländer verabschiedet.

Die Integration von Migranten liegt in erster Linie in der Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten. Doch wurde mit dem im Dezember 2007 geschlossenen Vertrag von Lissabon eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. So sehen die Artikel 77 bis 79 eine gemeinsame Politik der EU in den Bereichen Grenzsicherung, Migration und Asyl vor. Wir haben vor einem Jahr das "Stockholm-Programm" mit Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre im Bereich der Justiz- und Innenpolitik verabschiedet. Dieses Stockholm- Programm beinhaltet einen ganz gewichtigen außenpolitischen Teil in der Asyl- und Migrationspolitik, um beispielsweise Grenzsicherungen gemeinsam durchzuführen, aber auch unsere Menschenrechtspolitik global weiter auszubauen.

Konkret bei der Integration von Zuwanderern ergibt sich aus Art. 79 Abs. 4 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) eine stärkere Grundlage für umfassende Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Unterstützung einer wirksamen und nachhaltigen Integration von Migranten in den EU-Mitgliedsstaaten. Denn Migrationspolitik ist etwas, das kein einziges Schengen-Land für sich allein umsetzen kann. Der Vertrag sieht daher ausdrücklich vor, daß die Migrations- und Asylpolitik in Solidarität und fairer Lastenverteilung zwischen den einzelnen Ländern durchgeführt werden soll. Die Zeiten, in denen wie in den 1990er Jahren z. B. Österreich und Deutschland die Hauptlast der Migration getragen haben, sind vorbei. Griechenland, Malta, Italien und Spanien können heute auf sehr viel mehr Mithilfe aus Europa, auch finanzieller Art, rechnen, um der Einwanderer- und Asylantenströme gerecht zu werden.

Im Jahr 2009 gab es 261.000 politische Asylanträge in der Europäischen Union. Hierbei waren die großen Staaten wie Italien, Spanien, Deutschland und Frankreich natürlich besonders gefragt. Frankreich hatte fast doppelt so viele Asylanträge entgegengenommen wie Deutschland. Es geht also in Zukunft um eine gerechtere Lastenverteilung, aber eben nicht nur damit Länder wie Deutschland Geld sparen können, sondern damit in den anderen Mitgliedsländern, die noch wenig Erfahrung mit Einwanderung besitzen, eine wirksame Integration erfolgen kann.

Für einige Länder, darunter Südeuropa, Tschechien, Finnland und Irland, ist die Einwanderung ein sehr junges Phänomen. Einige europäische Länder gehören weiterhin zu den Emigrationsländern, darunter viele in Mitteleuropa und im Baltikum. Angesichts der Entwicklung in den vergangenen zwei Jahrzehnten kann man vorsichtigerweise andeuten, daß zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten (nordische Länder, Westeuropa und nun auch Südeuropa) sich als Einwanderungsländer etabliert haben, in die jedes Jahr viele Menschen kommen – oft mehr, als Personen diese Länder verlassen.

Die gerade Anfang dieser Woche vom British Council und von der Migration Policy Group vorgestellte und von der EU mitfinanzierte Ländervergleichsstudie mit dem Titel "Integration von Migrantinnen und Migranten", die die rechtliche Situation für Zuwanderer in 27 EU-Staaten sowie Norwegen, der Schweiz, Kanada und den USA vergleicht und einen sogenannten Integrationsindex (Migrant Integration Policy Index, kurz Mipex) enthält, verdeutlicht die noch weitreichenden Unterschiede bei der Integration von Migranten. Untersucht wurden unter anderem, welchen Zugang die Migranten zum Arbeitsmarkt haben, welche Möglichkeiten der politischen Beteiligung und der Familienzusammenführung existieren, und welche rechtlichen Maßnahmen gegen Diskriminierung es in den jeweiligen 31 Ländern gibt. Während sich die nordischen Länder (Schweden, Finnland, Norwegen) allesamt im oberen Feld befinden, liegt Deutschland unter den 31 Ländern auf Platz 12 hinter Luxemburg und vor Großbritannien. Interessanteweise sind Spanien (Platz 8, direkt vor den USA) und Portugal (Platz 2) ganz oben angesiedelt. Im unteren Drittel befinden sich zahlreiche mittel- und osteuropäische Länder. Schlußlichter sind Zypern und Lettland.

Diesen unterschiedlichen Stand der Integrationsentwicklungen in den EU-Mitgliedsländern gilt es nun, mit Unterstützung der EU auszugleichen. Dies bleibt auf Grund der Tatsache, daß Integration in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten bleibt, weiterhin eine "Kann-Regelung", doch angesichts der politischen Entwicklungen in Nordafrika muß die gesamte EU auf einen erneuten starken Zuwanderungsandrang aus dem Süden adäquat vorbereitet sein.

In den letzten fünf Jahren hat die Agenda der EU zum Thema Migration mehrere rechtliche Initiativen über die Steuerung der Migrationsströme und die Rechte von Einwanderern gefördert, einschließlich unter anderem eine spezielle Richtlinie über die sogenannte "EU Blue Card", damit attraktivere Bedingungen für Arbeitnehmer aus Drittstaaten entstehen, die einer hochqualifizierten Beschäftigung in den Mitgliedsstaaten der Union nachgehen wollen. Die Richtlinie, die im Mai 2009 verabschiedet wurde, sieht ein beschleunigtes Verfahren für die Erteilung einer besonderen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung vor.

Vor kurzem hat die Kommission eine Reihe politischer Initiativen im Rahmen des Stockholmer Programms und der EU-Langzeitstrategie "Europa 2020" eingeführt. Der Schwerpunkt liegt auf der Konsolidierung des rechtlichen Rahmens und der Straffung der Dimension der Migration in allen einschlägigen Politikbereichen, nämlich Bildung, Beschäftigung und Sozialpolitik, ferner Entwicklungspolitik und Außenbeziehungen. Was die Beschäftigungs- und Sozialpolitik angeht, so ist es das Gesamtziel der EU-Strategie 2020, ein hochqualifiziertes Personal heranzuziehen, das einen wichtigen Beitrag zu technologischem Wandel und zur Innovation leisten kann. In diesem Zusammenhang fördert die Europäische Beschäftigungsstrategie eine Vielzahl von Aktionen durch ihre Flaggschiff-Initiative "Agenda für neue Qualifikationen und Arbeitsplätze", die Aktionen mit sowohl vorbereitenden als auch begleitenden Maßnahmen wie Investitionen in die Bildungs- und Ausbildungssysteme, die notwendigen Anpassungen, die Beratungsdienste und die Antizipation des Qualifikationsbedarfes vorsieht. In diesem Rahmen ist es von grundlegender Bedeutung, das Potential der Mobilität innerhalb der EU und von Migranten aus Drittländern zu erhöhen, um Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und letztlich die Beschäftigung zu erhöhen.

Darüber hinaus ist die Europäische Kommission besonders aktiv bei der Förderung ihrer Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in den Bereichen Bildung, Anerkennung von Qualifikationen, Austausch von Informationen über Trends auf dem Arbeitsmarkt und Politik. Dies ist notwendig, um einen möglichen "brain drain" der südlichen Mittelmeeranrainer zu vermeiden.

Einwanderung stärkt starke und schwächt schwache Gesellschaften

Auch der interkulturelle und interreligiöse Dialog muß stärker betrieben werden. In meiner Brüsseler Funktion bin ich auch der Koordinator für den weltweiten interkulturellen und Glaubensdialog. Im Rahmen der United Nations Alliance of Civilisations behandeln wir das Thema „Clash of Civilisations", um die Mauern zwischen Kulturen und Religionen durch Brücken zu ersetzen. So haben wir im letzten Jahr eine Mittelmeerstrategie für die Allianz der Zivilisationen mit meinen vielen Kollegen aus etwa 50 Ländern und internationalen Organisationen des Mittelmeerraumes ausgearbeitet. Das bedeutet auch, daß Immigranten alle Gelegenheiten zur Integration bereitgestellt werden müssen, ebenso wie alle Formen der Fremdenfeindlichkeit, sei es hinsichtlich Muslimen, Juden, Roma oder Afrikanern, energisch bekämpft werden müssen. Im Gegenzug müssen sich Immigranten verpflichten, beispielsweise die Sprache ihres Gastlandes zu erlernen.

Vielfalt der Integration darf keineswegs im Gegensatz zur nationalen Identität und zur historisch gewachsenen Lebenskultur der Einwanderer-Länder stehen. Vielmehr ist es auch eine Herausforderung für Deutschland und alle übrigen Länder, in denen Einwanderung und Integration von Bedeutung sind, den gesellschaftlichen Grundkonsens und Zusammenhalt auf neue Mitbürger auszudehnen. Unserer Illusionen eines bequemen Multikulturalismus wegen haben wir regelmäßig die Herausforderungen der Integration unterschätzt! Die Geschichte zeigt jedoch: Einwanderung stärkt die starken und schwächt die schwachen Gesellschaften. Als demokratische Länder, die universale Werte und Grundsätze fördern und verteidigen, sind wir verpflichtet, auch eine größere vertikale Integration innerhalb unserer Gesellschaften, einen stärkeren Zusammenhalt von oben und unten zu gewährleisten und herbeiführen. Gegenüber unseren Zuwanderern erfordert dies, ihnen mehr Vertrauen und Verantwortung in die Hände zu legen, nicht nur unsere Gesetze und Werte zu respektieren, sondern sich auch aktiv zu integrieren und zum Gemeinwohl ihres neuen Heimatlandes beizutragen.

Je sicherer wir uns unserer eigenen Kultur, Identität und Authentizität sind und je stärker unsere Demokratie und unser Zusammenhalt sind, um so leichter ist es, Personen aus anderen Ländern, Zivilisationen, Kulturen, Religionen und Ethnien zu integrieren. Dies ist keine einfache Aufgabe, und niemand erwartet, daß diese Änderungen über Nacht stattfinden werden. Jedoch müssen wir verinnerlichen, daß unsere Kraft in Europa in den politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfolgen aller derjenigen liegt, die hier leben, auch der zugewanderten Mitbürger.

Oft aber findet Integration nur bedingt und zu langsam statt. Mitschuld an dieser Entwicklung in vielen europäischen Städten ist nicht zuletzt der vielleicht gut gemeinte, jedoch integrationsfeindliche multikulturelle Ansatz der 1980er und 90er Jahre.

Diese Fehlentwicklung muß korrigiert und eine Integrationsstrategie verfolgt werden, die die Potentiale der Immigranten durch eine nachhaltige politische, wirtschaftliche, soziale, linguistische und kulturelle Integration aufgreift und gesellschaftlich umsetzt. Dies heute um so mehr angesichts des großen Einwanderungsdrucks und demografischem Wandels, mit denen derzeit ganz Europa konfrontiert ist. Europa kann sich keine "Marginalisierung von Migranten" und "parallele Migrantengesellschaften" leisten. Daraus folgt, daß sich sowohl die Einwanderer als auch die europäischen Gesellschaften ändern müssen.

„Multikulti“ – Karriere eines Begriffs

Der Begriff "Multikulturalismus" – in Deutschland euphemistisch "Multikulti" bezeichnet – ist ein semantischer Import aus dem anglo-amerikanischen Raum, insbesondere aus Kanada, Australien und den USA sowie teils aus Großbritannien. Auch wenn sich nicht alle Erwartungen erfüllen ließen, so hält Kanada bis heute an der politischen Förderung des Multikulturalismus fest und hat dies durch die Verabschiedung eines "Multikulturalismusgesetzes" zusätzlich untermauert.

In Europa setzte vor rund 30 Jahren eine teils akademische, teils politische Diskussion ein, wie dem durch die zunehmende Zu- und Einwanderung bedingten Phänomen der ethnischen Vielfalt vor allem in urbanen Regionen zu begegnen sei. Mit der Zunahme der legalen wie auch illegalen Zu- und Einwanderung nach Europa verstetigte sich bei Gesellschaftstheoretikern die Ansicht, daß liberale und offene Wohlstandsgesellschaften verstärkt an Vielfalt in kultureller, ethnischer, religiöser und linguistischer Hinsicht gewinnen würden.

Gleichzeitig jedoch vermehrte sich die Zuwanderung nach Europa, bedingt durch die Öffnung der Grenzen nach 1989, die kriegerische Auseinandersetzung auf dem Balkan, aber auch wegen der wirtschaftlichen Verschlechterung in zahlreichen Entwicklungsländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas. Der Zuwanderungsdrang unterschiedlicher ethnischer Gruppierungen nach Europa verstärkte sich zunehmend, aber die Tendenz hin zu Parallelgesellschaften ist von den Befürwortern des Multikulturalismus-Konzepts lange verkannt worden. Sie führte dazu, daß viele Migranten ein Einleben in Parallelgesellschaften unter Wahrung eigener Werte, Sprache und Kultur betrieben. Der "Multikulti"-Ansatz wirkte wie ein Gentlemen‘s Agreement: Wer sich an die Spielregeln hält, der kann bleiben. Die ethnischen, kulturellen und religiösen Gruppen konnten einzeln und nebeneinander existieren. Der deutsche Kulturwissenschaftler Wolfgang Kaschuba hat 2007 in einem Kommentar in der Berliner Zeitung "Der Tagesspiegel" unter dem Titel "Wie Fremde gemacht werden" diese Entwicklung überspitzt mit folgenden Worten formuliert: „Wer nach Deutschland einwandert (offenbar nur noch Menschen aus der Türkei oder aus arabischen Ländern), der wandert gar nicht wirklich in die deutsche Gesellschaft ein. Stattdessen sucht er sich einen Platz in migrantischen Parallelgesellschaften.“ Eine sinnvolle und nutzbringende Integration von Migranten blieb damit auf der Strecke, ja die Ängste vor dem ethnisch Fremden außerhalb der "Mehrheitsgesellschaft" wurden unbeabsichtigt geschürt und muslimische Gruppierungen verstärkt unter Beobachtung gestellt und vorschnell mit Terrorzellen gleichgesetzt. Daß unsere europäischen Gesellschaften dadurch zusehends ausgehöhlt und in parallele Realitäten innerhalb des gleichen öffentlichen Raumes zerfallen ist besonders auch durch die Mordfälle und die anschließenden Anschläge auf Moscheen und Koranschulen in den Niederlanden deutlich geworden.

Es ist folglich verständlich, daß die europäischen Gesellschaften zwischenzeitlich zu der Schlußfolgerung gekommen sind, daß der Multikulturalismus mit seinen Parallelgesellschaften in den letzen Jahrzehnten ein liberalistisch-simplizistisches Konzept zu dem Zweck war, die Loyalität der Zuwanderer zu gewährleisten, ihnen zu erlauben, ihre Kultur und Sprache zu behalten, und gleichzeitig die europäische Kultur vor ausländischen Einflüssen zu schützen. Im Ergebnis wurde jedoch eine große Mehrheit von Immigranten ihrer neuen Umgebung entfremdet. In der Tat haben die europäischen Gesellschaften, die auf ihre demokratischen Errungenschaften in den vergangenen sechs Jahrzehnten stolz sein können, hinsichtlich der Integration von Zuwanderern Nachlässigkeit und Gleichgültigkeit geübt.

Schon 1991 hatte der damalige Gründer und erste Leiter des Frankfurter Amtes für multikulturelle Angelegenheiten, der heutige Europaabgeordnete Daniel Cohn-Bendit auf die erheblichen Konfliktpotentiale der multikulturellen Gesellschaft hingewiesen und die multikulturelle Gesellschaft als „hart, schnell, grausam und wenig solidarisch“ bezeichnet, die von „beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt“ sei.

Erst kürzlich haben namhafte Politikerinnen und Politiker, darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel, der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy sowie die ehemaligen Premierminister von Australien und Spanien John Howard und José María Aznar, den Multikulturalismus in ihren Ländern für gescheitert erklärt, denn dieser behindere eine erfolgreiche Integration von Migranten. Auch der britische Premier David Cameron schloß sich dieser Position auf der Münchner Sicherheitskonferenz am 5. Februar 2011 an.

Selbst der Vatikan hat Anfang Februar dieses Jahres den Multikulturalismus in westlichen Ländern für gescheitert erklärt. In einer Verlautbarung warnte der Präsident des Päpstlichen Kulturrats, Kurienkardinal Gianfranco Ravasi, vor einer „doppelten Krankheit“ in Europa, die einerseits durch eine aggressiv vertretene Identität auch von Christen, aber andererseits von „kulturellem Synkretismus, Oberflächlichkeit, Banalität, Dummheit, mangelnder Moral, Farblosigkeit und einem herrschenden kulturellen Nebel“ bedingt sei. Stattdessen müsse ein „respektvoller Dialog starker kultureller Identitäten“ treten, so Kardinal Ravasi. Gleichzeitig kündigte er ein offizielles Vatikandokument zum Thema Interkulturalität an. Mit ihrer Integrationsstrategie vom Juli ist die EU dabei dem Vatikan voraus. Es liegt nun an den Mitgliedsstaaten, diese Strategie auch erfolgreich umzusetzen und die Segregation Europas in multikulturelle Parallelgesellschaften zu vermeiden.

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DANKSAGUNG: Die DUG dankt dem Referenten für die Erlaubnis, seinen Vortrag auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und – neben seinem davon unberührt bleibenden Copyright – für die Form und den Inhalt dieser Veröffentlichung das Copyright zu haben. Die DUG dankt ferner dem Institut für Europäische Politik (IEP), welches ebenfalls die Berechtigung zur Veröffentlichung des Vortrags hat (http://iep-berlin.de/wp-content/uploads/2014/08/Tagungsbeitrag-von-Herrn-Professor-Dr.-Sabathil.pdf), für die Gestattung einer parallelen Veröffentlichung seitens der DUG.

Der vorstehende Text ist für eine private oder wissenschaftliche Nutzung in Gänze oder in Teilen unter Creative Commons (CC) Attr. Share Alike 3.0 Unported lizenziert (Urheber: Prof. Dr. Gerhard Sabathil und k.r./DUG; Datum 15.05.2018) mit der dort geforderten Maßgabe, daß die vorstehende CC-Autorisation und die Urheberangaben bei einer Verwendung durch Dritte genannt werden. Für sonstige, vor allem kommerzielle Nutzungen des Textes oder einzelner seiner Teile sind das Copyright des jeweiligen Autors und/oder das eigenständige elektronische Veröffentlichungsrecht der DUG und die Pflicht zur vorherigen Einholung der Genehmigung der Rechteinhaber zu beachten.